Die Angestellten des öffentlichen Dienstes in Südtirol können sich auf eine spürbare und vor allem dauerhafte Lohnerhöhung einstellen. Die Landesregierung hat am Dienstag die Richtlinien für den neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) genehmigt und damit den Weg für einen strukturellen Inflationsausgleich freigemacht. Damit sollen die gestiegenen Lebenshaltungskosten der Jahre 2022 bis 2024 ausgeglichen werden.
Durchschnittlich 12 Prozent mehr Lohn
Die Anpassung, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 gilt, sieht je nach Einstufung eine monatliche Bruttoerhöhung zwischen 280 und 395 Euro für 13 Monatsgehälter vor. Für die achte Funktionsebene und Landeslehrpersonen beträgt das Plus beispielsweise 385 Euro. Dabei wurde eine soziale Staffelung berücksichtigt, sodass niedrigere Einkommen prozentual stärker angehoben werden. Im Schnitt beträgt die Erhöhung etwas mehr als 12 Prozent. Personallandesrätin Magdalena Amhof sprach von einer „spürbaren und bleibenden Anpassung“. Der endgültige Vertrag dürfte in rund zwei Monaten unterzeichnet werden. Die ausstehenden Beträge werden dann mit dem ersten Gehalt nach Inkrafttreten nachgezahlt. Für die Lehrpersonen staatlicher Art steht eine endgültige Klärung nach einem Gespräch mit den Gewerkschaften in der kommenden Woche noch aus.




















