Die Südtiroler Landesregierung ergreift eine neue Initiative im Kampf gegen den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen. Mit einheitlichen und erweiterten Richtlinien für Studienbeihilfen sollen junge Menschen gezielt motiviert werden, eine Ausbildung in einem Pflege- oder Gesundheitsberuf zu beginnen und so die medizinische Versorgung im Land langfristig zu sichern.
Finanzielle Anreize für den Nachwuchs
Auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Hubert Messner wurde ein klares und transparentes System geschaffen, das bisherige Einzelregelungen ablöst. Ziel sei es, den Zugang zu diesen wichtigen Berufen „unabhängig vom finanziellen Hintergrund“ der Studierenden zu erleichtern, so Messner. Studierende an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana erhalten weiterhin eine Studienbeihilfe von 3.500 Euro. Eine wichtige Neuerung ist, dass diese Förderung nun auch für Studierende möglich ist, die einen in Südtirol benötigten Gesundheitsberuf im In- oder Ausland erlernen, weil dieser an der Claudiana nicht angeboten wird.
Förderung an klare Bedingungen geknüpft
Die finanzielle Unterstützung ist jedoch an klare Auflagen gebunden, um sicherzustellen, dass die Investition dem Land zugutekommt. Voraussetzung ist neben dem Zweisprachigkeitsnachweis vor allem eine Dienstverpflichtung. Die Absolventinnen und Absolventen müssen sich bereit erklären, nach ihrem Abschluss für mindestens drei Jahre im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in einem Seniorenwohnheim in Südtirol tätig zu sein. Für Studierende an bestimmten Partneruniversitäten, wie etwa der Universität Cattolica, wird das Antragsverfahren zudem vereinfacht und kann nun laufend gestellt werden.




















