Rom – Für neue Renten in Italien ändern sich 2027 sowohl die Zugangsvoraussetzungen als auch die Berechnung des beitragsbasierten Anteils. Das reguläre Rentenalter steigt zunächst auf 67 Jahre und einen Monat. Gleichzeitig gelten für 2027 und 2028 neue Umrechnungsfaktoren: Bei gleichem Alter und gleichem angesammeltem Beitragskapital fällt der daraus berechnete Betrag niedriger aus. Bereits laufende Renten werden dadurch nicht rückwirkend gekürzt.
Die Faktoren wandeln das während des Berufslebens aufgebaute und aufgewertete Beitragskapital in eine jährliche Rente um. Sie werden regelmäßig an die Entwicklung der Lebenserwartung angepasst. Steigt die erwartete Bezugsdauer, muss sich dasselbe Kapital auf einen längeren Zeitraum verteilen. Der jährlich ausgezahlte Anteil sinkt entsprechend.
Für einen Rentenbeginn mit genau 67 Jahren fällt der Faktor von bisher 5,608 auf 5,514 Prozent. Das entspricht bei unverändertem Kapital einem Rückgang des betroffenen Rentenanteils um rund 1,68 Prozent. Diese Vergleichsrechnung hält das Alter ausdrücklich konstant. Wer tatsächlich später ausscheidet oder weitere Beiträge einzahlt, verändert damit auch die Berechnungsgrundlage.
Renten in Italien: Neue Faktoren betreffen den Beitragsanteil
Die Änderung erfasst vor allem Versicherte, deren gesamte Rente nach dem beitragsbasierten System berechnet wird, insbesondere bei einem Versicherungsbeginn ab 1996. Bei gemischt berechneten Renten wird nur der entsprechende Beitragsanteil mit dem neuen Faktor umgerechnet. Eine allgemeine Kürzung sämtlicher Renten lässt sich daraus ebenso wenig ableiten wie ein fester Verlustbetrag für jeden Versicherten.
Die zweite Änderung betrifft die Voraussetzungen für den Ruhestand. Nach dem zusätzlichen Monat im kommenden Jahr steigt das reguläre Altersrenteneintrittsalter 2028 auf 67 Jahre und drei Monate. Für die ordentliche vorzeitige Rente benötigen Männer 2027 grundsätzlich 42 Jahre und elf Monate an Beiträgen, Frauen ein Jahr weniger. Im Folgejahr steigen diese Grenzen jeweils um weitere zwei Monate. Für bestimmte Beschäftigte mit besonders belastenden Tätigkeiten bestehen gesetzlich geregelte Ausnahmen.
Die neue Umrechnung und die längere Beitragszeit wirken somit zusammen, sind aber unterschiedliche Mechanismen. Ob eine konkrete neue Rente gegenüber einem früheren möglichen Beginn tatsächlich niedriger ausfällt, hängt neben den Faktoren auch vom Alter, den zusätzlichen Einzahlungen und der persönlichen Versicherungsbiografie ab.




















