Um die Zusammenarbeit im sensiblen Bereich des sozialen und geförderten Wohnbaus zu stärken, hat Volksanwältin Veronika Meyer die Führungsspitzen des Wohnbauinstituts (WOBI) und der Landesabteilung Wohnbau zu einem Austausch getroffen. Im Mittelpunkt standen alltägliche Bürgeranliegen sowie die Vorbereitung auf die Wohnreform 2025.
Bürgerinnen und Bürger wenden sich immer wieder mit Fragen an die Volksanwaltschaft. „Die Palette der Themen ist breit“, erklärt Meyer. Diese reichen von Schwierigkeiten mit dem digitalen Vormerksystem für die Wohnbauförderung und den Voraussetzungen für eine WOBI-Wohnung, insbesondere für Menschen mit Behinderung, bis hin zu Beschwerden über Instandhaltung und Lärm. „Ein ständiger Austausch zwischen uns und der Verwaltung ist unerlässlich, um den Menschen rasch und kompetent Auskunft geben zu können“, so die Volksanwältin. Oft gehe es darum, komplexe Verfahren verständlich zu erklären.
Ein zentrales Thema des Treffens war die kürzlich beschlossene Wohnreform 2025, obwohl es dazu aktuell kaum Anfragen gibt. Man wisse jedoch aus Erfahrung, dass sich das schnell ändern könne. „Daher ist ein kontinuierlicher Wissenstransfer zum Stand der Dinge wichtig“, unterstrich Meyer. Sie wertete die hochrangige Besetzung des Treffens mit WOBI-Generaldirektor Wilhelm Palfrader und den Abteilungsdirektoren Barbara Tschenett und Stefan Walder als positives Zeichen für das Interesse der Verwaltung an den Anliegen der Bürger.




















