Die Südtiroler Landesregierung hat am heutigen Dienstag eine wichtige bürokratische Hürde beseitigt und damit die Auszahlung von Fördergeldern für die Digitalisierung von Kleinstunternehmen sichergestellt. Mit einem Beschluss wurden die Förderkriterien an eine neue EU-Verordnung angepasst, wodurch blockierte Anträge nun bearbeitet werden können.
Das Problem war durch eine Änderung im EU-Recht entstanden. Eine neue „De-minimis“-Verordnung der EU, die geringfügige staatliche Beihilfen regelt, hatte zu einer technischen Diskrepanz im nationalen Register für Staatshilfen geführt. Dies hatte zur Folge, dass bereits eingereichte Förderanträge von Südtiroler Kleinstunternehmen nicht mehr bearbeitet und die Zuschüsse nicht ausbezahlt werden konnten.
Auf Vorschlag von Wirtschaftslandesrat Marco Galateo hat die Landesregierung nun die eigenen Förderrichtlinien an die neue Rechtslage angepasst. „Um die Gewährung von Beiträgen für anhängige Anträge zu ermöglichen, war dieser Beschluss notwendig“, erklärte Galateo. Damit werde die lokale Wirtschaft und die Unternehmen im Land konkret unterstützt und die wichtige Förderung der Digitalisierung könne ohne Unterbrechung weiterlaufen. Die Anpassung sorgt für die notwendige Rechtssicherheit und ermöglicht es der Verwaltung, die finanzielle Unterstützung wieder an die Betriebe auszuzahlen.




















