In einer Gesellschaft, die immer vielfältiger wird, gewinnt der soziale Zusammenhalt zunehmend an Bedeutung. In Südtirol ist die Koordinierungsstelle für Integration (KOI) die zentrale Anlaufstelle der Landesverwaltung, um diesen Prozess aktiv zu gestalten und zu unterstützen. „Um den sozialen Zusammenhalt tagtäglich zu leben, müssen wir aufeinander zugehen, miteinander reden und uns offen begegnen“, erklärt die zuständige Landesrätin Rosmarie Pamer, in deren Zuständigkeit die KOI seit März 2024 fällt.
Die KOI fungiert als Drehscheibe für öffentliche und private Organisationen, die Projekte in den Bereichen Migration, Integration und Inklusion umsetzen möchten. Ihre Arbeit ist breit gefächert und zielt darauf ab, Vorurteilen entgegenzuwirken und ein inklusives Gesellschaftsbild zu fördern.
Von Finanzierung bis Vernetzung
Die Aufgaben der Koordinierungsstelle sind vielfältig. Ein Kernbereich ist die finanzielle Förderung von Maßnahmen mit inklusivem Charakter, die von Gemeinden, Bezirksgemeinschaften oder gemeinnützigen Organisationen geplant werden. Darüber hinaus leistet die KOI wichtige Aufklärungsarbeit durch Informations- und Ausbildungsveranstaltungen. Sie sammelt in Zusammenarbeit mit Eurac Research und dem Landesstatistikinstitut ASTAT regelmäßig Daten, die als Grundlage für zukünftige Integrationsprojekte dienen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vernetzung von Menschen, lokalen Behörden und sogar internationalen Partnern, um Wissen und Erfahrungen zu bündeln und den Integrationsprozess gemeinsam voranzutreiben.
Konkrete Projekte für das Miteinander
Dass diese Arbeit Früchte trägt, zeigen zahlreiche erfolgreiche Initiativen. In der Broschüre „Good Practices“ werden Projekte wie das „Intercultural Café“, „Time4girls“ oder interkulturelle Gemeinschaftsgärten vorgestellt. Das derzeit größte Projekt, das von der KOI koordiniert wird, ist „Zusammenleben in Südtirol“. Seit 2023 ist für den Erhalt des Landesfamilien- und Landeskindergeldes eine Selbsterklärung zu den eigenen Sprach- und Gesellschaftskenntnissen erforderlich. In diesem Zusammenhang prüft die KOI die eingereichten Erklärungen, bevor die Gelder von der Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) ausbezahlt werden.




















