Bozen – Die Südtiroler Landesregierung ergreift eine weitere Maßnahme im Kampf gegen den angespannten Wohnungsmarkt und den Arbeitskräftemangel. Mit einem Beschluss vom 19. August wurde das Verfahren eingeleitet, um in fünf Gewerbezonen die Schaffung von bis zu 190 zeitweiligen Mitarbeiterunterkünften zu ermöglichen. Dieser Schritt soll sowohl Unternehmen bei der Suche nach Personalunterkünften unterstützen als auch den regulären Wohnungsmarkt spürbar entlasten.
Fünf Gewerbezonen im Fokus
Die neue Regelung betrifft strategisch wichtige Gewerbegebiete in mehreren Gemeinden. Konkret können in der „Industriezone Lana“ (Gemeinden Lana, Tscherms und Meran) bis zu 101 Einheiten entstehen. In Meran kommen zudem die Zonen „Memc“ (16), „Sinich“ (34) und „Sandhof“ (32) hinzu. Auch in der Gewerbezone „Sader“ in der Gemeinde Vahrn wird die Schaffung von sieben Unterkünften möglich. Umwelt- und Raumordnungslandesrat Peter Brunner betonte, dass das Land damit mit gutem Beispiel vorangehe, um die Nutzung bestehender Gebäude zu verbessern. Die finale Genehmigung der einzelnen Anträge liegt bei den zuständigen Gemeinden.
Teil einer übergeordneten Wohnreform
Die Initiative ist Teil der umfassenden „Wohnreform 2025“ und setzt eine Strategie fort, die bereits im Juli für Gewerbezonen in sechs anderen Gemeinden eingeleitet wurde. Wirtschaftslandesrat Marco Galateo erklärte, dass die Maßnahme auf einen Antrag der Landesabteilung Wirtschaftsentwicklung zurückgehe und eine direkte Antwort auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Arbeitnehmern sei. Er stellte zudem in Aussicht, dass man daran arbeite, die maximal erlaubte Nutzungsdauer für solche Unterkünfte zukünftig zu verlängern, um noch mehr Flexibilität zu schaffen.




















