Das Bozner Verwaltungsgericht hat am heutigen Mittwochnachmittag den vom Landeshauptmann angeordneten Abschuss zweier Wölfe im Obervinschgau vorläufig gestoppt. Mit einer dringlichen Verfügung wurde die Entnahmeermächtigung ausgesetzt, nachdem mehrere Tierschutzorganisationen Rekurs gegen die Maßnahme eingelegt hatten.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte die Verordnung zur Entnahme der beiden Wölfe am 30. Juli unterzeichnet. Diese Entscheidung basierte auf positiven Gutachten sowohl von der landeseigenen Wildbeobachtungsstelle als auch vom gesamtstaatlichen Höheren Institut für Umweltschutz und Forschung (ISPRA). Infolge des Gerichtsbeschlusses wurden nun alle Aktivitäten der Forstbehörde zur Tötung der Tiere mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Das juristische Verfahren geht nun in die nächste Runde. Bereits für diesen Freitag, den 8. August, ist eine Anhörung vor dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts angesetzt. Auf Basis dieser Anhörung wird bis zum 9. August eine Präsidialverfügung erlassen, die über die unmittelbare Zukunft der Aussetzung entscheidet.
Die endgültige Verhandlung in der Hauptsache, bei der über eine Bestätigung oder Aufhebung der Entnahmeermächtigung entschieden wird, wurde für den 9. September 2025 angesetzt. Bis dahin sind den Jägern der Forstbehörde die Hände gebunden, und die Wölfe sind vorerst sicher.




















