Bozen – Die außerordentlichen Polizeikontrollen während der Ferragosto-Woche in der Südtiroler Landeshauptstadt zeigen nun konkrete Folgen. Polizeichef Giuseppe Ferrari hat insgesamt zwölf gezielte Präventivmaßnahmen gegen Personen erlassen, die während der Feiertage wegen verschiedener Straftaten von der Staatspolizei angezeigt wurden. Die ursprünglichen Einsätze sollten die Sicherheit für Bürger und Touristen in einer der besucherstärksten Wochen des Jahres gewährleisten und hatten nun juristische Konsequenzen zur Folge.
Stadt- und Lokalverbote verhängt
Vier Nicht-EU-Bürger ohne festen Wohnsitz in Bozen wurden mit einem vierjährigen Betretungsverbot für das gesamte Stadtgebiet belegt. Ihnen werden Delikte wie Drogenhandel, Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt im Bereich des Bahnhofs, des Parks der Religionen und am Obstplatz zur Last gelegt. Zwei weitere junge Nicht-EU-Bürger erhielten ein sogenanntes „D.A.C.U.R.“, ein dreijähriges Verbot, bestimmte Lokale im Stadtzentrum sowie umliegende Betriebe derselben Art zu betreten. Sie waren bei zwei getrennten Vorfällen durch besonders aggressives Verhalten aufgefallen und hatten unter Alkoholeinfluss Angestellte attackiert.
Mündliche Verwarnung für bekannte Einheimische
Sechs in Bozen ansässige und bereits polizeibekannte Personen erhielten eine offizielle mündliche Verwarnung. Sie waren im Rahmen der Kontrollen wegen unterschiedlicher Delikte aufgefallen und bei der Justiz angezeigt worden. Mit dieser Maßnahme wurden die Betroffenen, die von den Behörden als sozial gefährlich eingestuft werden, eindringlich zu einem gesetzeskonformen Verhalten aufgefordert. Bei weiteren Verstößen droht ihnen die Anwendung der Sonderüberwachung durch die öffentliche Sicherheit.




















