In seiner Sitzung am Mittwoch, den 30. Juli, hat der Wahlbestätigungsausschuss des Südtiroler Landtages die rechtliche Position mehrerer Landtagsabgeordneter nach den Gemeindewahlen im Mai 2025 überprüft. Unter dem Vorsitz von Brigitte Foppa befassten sich die Ausschussmitglieder mit der Frage der Unvereinbarkeit von Ämtern.
Konkret ging es um die Abgeordneten Angelo Gennaccaro, Anna Scarafoni und Jürgen Wirth Anderlan, die bei den jüngsten Gemeindewahlen in Bozen bzw. Kaltern kandidiert hatten und jeweils einen Sitz im Gemeinderat errungen hatten.
Wie die Vorsitzende des Ausschusses, Brigitte Foppa, mitteilte, haben alle drei Abgeordneten rechtzeitig erklärt, dass sie auf ihre Mandate in den Gemeinderäten verzichten werden. Dieser Schritt war notwendig, da das Südtiroler Wahlgesetz klar festlegt, dass das Amt eines Gemeinderatsmitglieds mit dem eines Landtagsabgeordneten nicht vereinbar ist.
Der Wahlbestätigungsausschuss bestätigte daraufhin einstimmig, dass für die Abgeordneten Gennaccaro, Scarafoni und Wirth Anderlan keine Unvereinbarkeitsgründe mehr bestehen. Damit können sie ihre Arbeit im Südtiroler Landtag ohne rechtliche Bedenken fortsetzen.




















