Italien weitet die staatliche Förderung für erneuerbare Energien aus. Ab sofort können auch Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern auf Fördermittel aus dem nationalen Aufbau- und Resilienzplan (PNRR) zugreifen, um Projekte für Energiegemeinschaften zu realisieren. Das zuständige Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit in Rom hat den entsprechenden Aufruf kürzlich aktualisiert und damit den Kreis der potenziellen Empfänger maßgeblich erweitert.
Die Maßnahme, für die ein gesamtstaatliches Budget von 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung steht, zielt darauf ab, die Gründung von Energiegemeinschaften und kollektiven Eigenverbrauchssystemen zu unterstützen. Diese Gemeinschaften sollen eigene Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, etwa Photovoltaikanlagen, errichten und betreiben.
Interessierte Gemeinden und Gemeinschaften müssen ihre Anträge online über das Portal des staatlichen Energiedienstleisters GSE einreichen. Die Einreichungsfrist endet am 30. November 2025 um 18:00 Uhr, allerdings nur, sofern die verfügbaren Mittel nicht bereits vorher ausgeschöpft sind.
In Südtirol wird die Neuerung positiv aufgenommen. „Diese Erweiterung eröffnet unseren Gemeinden nochmals wichtige Spielräume für nachhaltige Energieprojekte”, kommentierte der Generaldirektor der Südtiroler Landesverwaltung, Alexander Steiner. Er wies darauf hin, dass die Region bereits PNRR-Gelder in Höhe von knapp 1,3 Milliarden Euro für verschiedene Projekte sichern konnte. Mit der neuen Regelung soll nun die Energiewende direkt vor Ort weiter vorangetrieben werden.




















