Im juristischen Ringen um den Wolf in Südtirol hat die Landesregierung einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Bozner Verwaltungsgericht wies am Samstag den Eilantrag von drei Tierschutzorganisationen ab und machte damit den Weg für die vorläufige Entnahme von zwei Wölfen im Obervinschgau frei.
Das Gericht bestätigte damit die am 30. Juli von Landeshauptmann Arno Kompatscher erteilte Abschussgenehmigung. In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass die Entnahme der beiden Tiere den günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Südtirol nicht gefährdet. Der Entscheidung waren positive Gutachten der Umweltschutzbehörde ISPRA und der Landeswildbeobachtungsstelle vorausgegangen.
Das Landesforstkorps wurde beauftragt, die Maßnahme innerhalb der nächsten 60 Tage umzusetzen. Die juristische Auseinandersetzung ist damit aber noch nicht beendet. Die Verhandlung in der Hauptsache bleibt weiterhin für den 9. September angesetzt.




















