Palermo – Nach dem Tod eines vierjährigen Mädchens mit Verdacht auf Diphtherie ermitteln die Staatsanwaltschaft Palermo und die Jugendstaatsanwaltschaft. Die Eltern stehen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen unter Untersuchung. Die endgültige Bestätigung der Todesursache durch das Istituto Superiore di Sanità, Italiens oberste Gesundheitsbehörde, steht noch aus.
Das nicht gegen Diphtherie geimpfte Kind starb in der Nacht zum 20. August im Kinderkrankenhaus „G. Di Cristina“. Die Staatsanwaltschaft ließ den Leichnam beschlagnahmen und ordnete eine Obduktion für den 26. August an. Carabinieri sicherten die Krankenakten, um den Behandlungsablauf und die Gründe für die fehlende Pflichtimpfung zu rekonstruieren.
Die Klinik erklärte, erste Analysen sprächen für Diphtherie. Weil die Diagnose noch nicht abschließend bestätigt ist, behandeln die Ermittler sowohl das Verhalten der Eltern als auch die medizinische Versorgung ergebnisoffen. Ein vierjähriger Cousin wurde ebenfalls mit einer Diphtherie-Infektion stationär behandelt. Angehörige und medizinisches Personal erhielten nach dem Kontakt Schutzmaßnahmen und Prophylaxe.
Welche Impfkontrollen folgen auf den Diphtherie-Tod in Palermo?
Die Gesundheitsbehörden überprüfen in Palermo nun ungeimpfte Minderjährige und leiten Nachholimpfungen ein. Siziliens Gesundheitsressort kündigte gemeinsam mit Kinderärzten und den örtlichen Gesundheitsbetrieben operative und nötigenfalls verpflichtende Maßnahmen an. Ziel ist, Impflücken zu finden und weitere Ansteckungen zu verhindern.
Die Impfung gegen Diphtherie gehört in Italien zu den Pflichtimpfungen für Minderjährige. Für Kinder bis sechs Jahre ist der Nachweis grundsätzlich Voraussetzung für den Besuch von Krippe und Kindergarten. Fehlt der Schutz bei älteren Kindern, muss die Gesundheitsbehörde ein Nachholverfahren einleiten; möglich sind Verwaltungsstrafen zwischen 100 und 500 Euro.
Diphtherie ist eine akute, meldepflichtige bakterielle Infektion. Toxinbildende Corynebakterien können die oberen Atemwege angreifen und schwere Herz- oder Nervenschäden auslösen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurden in Italien seit 2000 nur fünf Fälle registriert. Gerade diese Seltenheit erschwert die schnelle klinische Einordnung, ändert aber nichts an der Gefahr für ungeimpfte Kinder.
Die Ermittlungen müssen nun klären, ob gesetzliche Kontrollen versagt haben und ob die Behandlung rechtzeitig und fachgerecht erfolgte. Bis Obduktion und Laborbefund vorliegen, bleibt „Diphtherie“ eine stark begründete, aber noch vorläufige Todesursache.



















