Rom – Für den Ärzte-Tarifvertrag des öffentlichen Gesundheitswesens haben Italiens Tarifagentur Aran und sämtliche beteiligten Gewerkschaften am Mittwoch, 7. Oktober, eine vorläufige Einigung erzielt. Die Vereinbarung für 2025 bis 2027 betrifft mehr als 137.000 leitende Beschäftigte, darunter rund 120.000 Ärzte. Bei vollständiger Umsetzung ist eine durchschnittliche Erhöhung um insgesamt 560 Euro brutto pro Monat bei 13 Zahlungen vorgesehen.
Die Summe setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: 393 Euro stammen aus dem Tarifabschluss, weitere 167 Euro aus zusätzlich gesetzlich bereitgestellten Mitteln. Die 560 Euro sind ein Durchschnittswert und bedeuten keinen einheitlichen sofortigen Nettobetrag für jeden Beschäftigten. Neben Ärzten umfasst die Vereinbarung etwa 17.000 Angehörige anderer leitender Gesundheitsberufe, etwa Biologen, Chemiker, Physiker, Psychologen und Apotheker. Sie ist kein allgemeiner Tarifabschluss für sämtliche Pflegekräfte.
Die Vorvereinbarung enthält außerdem neue Schutzbestimmungen nach tätlichen Angriffen und Sonderurlaub für Beschäftigte mit schweren Erkrankungen. Bei der Vergütung von Männern und Frauen sollen Arbeitgeber den Gewerkschaften Informationen über bestehende Unterschiede liefern und gemeinsam Korrekturen prüfen, falls sich diese Unterschiede nicht begründen lassen. Eine erste Überprüfung der Vergütungsentwicklung ist für Juli 2027 vorgesehen.
Was regelt der Ärzte-Tarifvertrag außer dem Gehalt?
Der Entwurf sieht berufliche Entwicklungsschritte nach drei, fünf, zehn und zwanzig Jahren vor. Funktionsbezogene Vergütungsbestandteile sollen abhängig von der übertragenen Aufgabe um sieben bis fünfzehn Prozent steigen. Für die Arbeitszeit werden Berechnung und Ausgleich bestimmter überzähliger Stunden neu geregelt; diese Änderung soll am 1. Januar 2027 beginnen. Neu eingestellte Beschäftigte sollen zudem dieselbe Zahl von Urlaubstagen erhalten wie Kollegen mit mindestens drei Jahren im öffentlichen Dienst.
Zur Weiterbildung gehören künftig auch der Umgang mit künstlicher Intelligenz, Datenschutz, Cybersicherheit und ethische Fragen. Nach der Vorunterschrift stehen zunächst die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen an, bevor der Tarifvertrag endgültig unterzeichnet werden kann. Gewerkschaften und die nationale Ärztevertretung begrüßten die Einigung, forderten aber zugleich zusätzliche Mittel und Neueinstellungen im nächsten Staatshaushalt, um die Abwanderung aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst einzudämmen.




















