Rom – In Italiens öffentlichen Krankenhäusern haben 2025 mehr Ärztinnen und Ärzte freiwillig gekündigt, als in Rente gegangen sind. Das zeigt eine am 2. Oktober veröffentlichte Auswertung der Ärztegewerkschaft Anaao Assomed. Sie zählt 3.767 freiwillige Abgänge gegenüber 2.876 Pensionierungen. Ein Jahr zuvor waren 1.503 Kündigungen registriert worden. Der Anstieg um rund 150 Prozent wirft die Frage auf, wie Kliniken erfahrenes Personal langfristig halten können.
Die Anaao-Studie wertet Daten aus dem italienischen öffentlichen Dienst und berufsbezogenen Statistiken für den Zeitraum 2015 bis 2025 aus. Nach ihrer Berechnung entsprechen die freiwilligen Abgänge von 2025 etwa 3,5 Prozent der zuvor beschäftigten Klinikärzte. In zwölf der 20 Regionen überstieg die Zahl der Kündigungen die der Pensionierungen. Besonders deutlich fiel der Abstand in Latium, Trentino-Südtirol, Friaul-Julisch Venetien und Sardinien aus. Die Werte beziehen sich auf Krankenhäuser des staatlichen Gesundheitsdienstes SSN, nicht auf alle Ärztinnen und Ärzte in Italien.
Klinikärzte in Italien: Einstellung allein löst das Problem nicht
Der Befund bedeutet nicht, dass landesweit weniger Klinikärzte beschäftigt sind als vor zehn Jahren. Zwischen 2015 und 2024 wuchs ihr Bestand nach derselben Auswertung von 105.380 auf 108.243, also um 2,7 Prozent. Zugleich sank das Durchschnittsalter. Das Problem verschiebt sich: Neue Fachkräfte kommen ins System, während andere noch vor dem Ruhestand gehen. Auf 100 unbefristet eingestellte Ärzte entfielen 2025 laut Anaao 43 freiwillige Kündigungen.
Regional unterscheiden sich die Entwicklungen erheblich. Im Süden und auf den Inseln lag die Zahl der Klinikärzte 2024 nach Anaao-Berechnungen um 1.166 unter dem Stand von 2015, während der Bestand in Mittel- und Norditalien stieg. Die Gewerkschaft nennt hohe Arbeitsbelastung, Bezahlung und Gewalt in Kliniken als Gründe für Kündigungen. Ihre Studie zählt allerdings Abgänge, ohne für alle Betroffenen nachzuweisen, wohin sie wechselten. Aus den Zahlen allein lässt sich daher keine direkte Wirkung auf Wartezeiten oder einzelne Klinikleistungen ableiten. Für die Personalplanung wird neben der Zahl der Einstellungen vor allem entscheidend, wie lange Ärzte im öffentlichen Dienst bleiben.




















