Die italienische Hoteliervereinigung Federalberghi plant gemeinsam mit europäischen Partnern eine Sammelklage gegen Booking.com. Grund sind wettbewerbswidrige Praktiken des Buchungsportals, durch die Hoteliers finanzielle Schäden entstanden sein sollen.
Im Zentrum der Kritik stehen sogenannte Paritätsklauseln, die Hotels dazu verpflichteten, auf ihrer eigenen Website keine günstigeren Preise als auf Booking.com anzubieten. Diese Praxis wurde am 19. September 2024 vom Europäischen Gerichtshof als Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht eingestuft. Laut Federalberghi haben diese Klauseln über zwei Jahrzehnte hinweg die direkte Preisgestaltung der Hotels eingeschränkt und zu überhöhten Provisionen geführt.
Die geplante Sammelklage wird von der Hotel Claims Alliance koordiniert und soll vor niederländischen Gerichten verhandelt werden. Neben Federalberghi unterstützen 25 nationale Hotelverbände aus Ländern wie Frankreich, Deutschland, Spanien und Österreich die Initiative. Ziel ist es, Schadensersatz für die zwischen 2004 und 2024 gezahlten Provisionen zu erlangen. Hotels können sich bis zum 31. Juli 2025 über die Plattform www.mybookingclaim.com der Klage anschließen.
Booking.com weist die Vorwürfe zurück und betont, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs spezifisch für den deutschen Markt zwischen 2006 und 2016 sei. Das Unternehmen bestreitet, dass die Paritätsklauseln generell als wettbewerbswidrig eingestuft wurden, und sieht die Schlussfolgerungen der Hotelverbände als irreführend an.
Die spanische Wettbewerbsbehörde CNMC verhängte im Juli 2024 eine Geldstrafe von 413,2 Millionen Euro gegen Booking.com, da das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht haben soll. Das Unternehmen soll Hotels unfaire Bedingungen auferlegt und den Wettbewerb eingeschränkt haben. Booking.com kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.




















