Brüssel – Update vom 17. Oktober 2026: Italien und die EU-Kommission haben sich vorläufig auf eine Strompreis-Hilfe verständigt. Nach den technischen Verhandlungen vom Freitag soll Rom befristet in die Preisbildung am Strommarkt eingreifen können. Die förmliche Anmeldung des Vorhabens und die abschließende Genehmigung durch die Kommission stehen jedoch noch aus. Für Haushalte und Unternehmen ergibt sich aus der Verständigung allein deshalb noch keine unmittelbar wirksame Entlastung.
Die geplante Regelung soll den Anstieg der Gaskosten bei der Stromerzeugung ausgleichen. Die Kosten des europäischen Emissionshandels ETS bleiben dagegen ausdrücklich außerhalb des Mechanismus. Damit erhält die italienische Regierung einen Ansatz zur Begrenzung hoher Stromkosten, ohne dass die europäischen Regeln für den CO₂-Ausstoß aufgehoben werden.
Ministerpräsidentin Giorgia Meloni wertete das Ergebnis als Fortschritt nach langen Verhandlungen. Italien hatte beim EU-Gipfel zugleich auf zusätzliche finanzielle Spielräume für Energie und Verteidigung gedrängt. Meloni zeigte sich nach ihrem Gespräch mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen optimistisch. Eine Zusage für weitergehende Ausnahmen von den Haushaltsregeln ist damit aber nicht verbunden.
Strompreis-Hilfe muss noch förmlich genehmigt werden
Bei der Ausgestaltung verlangt die Kommission, dass die Vorteile vollständig an die Endverbraucher weitergegeben werden. Die befristete Maßnahme soll den europäischen Strommarkt möglichst wenig verzerren und langfristige Investitionen in saubere Energie nicht ausbremsen. Den rechtlichen Rahmen bilden die europäischen Beihilfevorschriften und die zeitweiligen Hilfsregeln angesichts der Folgen der Nahostkrise. Nach Eingang der italienischen Anmeldung will Brüssel die Bewertung zügig abschließen.
Als Bezugspunkt dient die 2022 für Spanien und Portugal genehmigte sogenannte iberische Ausnahme. Sie setzte bei den Brennstoffkosten der Stromerzeugung an, um den Großhandelspreis für Elektrizität zu dämpfen. Welche konkreten Bedingungen für Italien gelten werden, muss im weiteren Verfahren festgelegt werden. Aus der vorläufigen Einigung lassen sich daher weder ein fester Starttermin noch garantierte prozentuale Einsparungen auf einzelnen Stromrechnungen ableiten.




















