Mit Wirkung zum 1. September 2025 treten in Südtirol weitreichende Änderungen beim Bausparen in Kraft, die die Landesregierung am 8. Juli beschlossen hat. Wohnlandesrätin Ulli Mair stellte die Reformmaßnahmen vor, die vor allem darauf abzielen, jungen Menschen, Familien und Rückkehrern den Zugang zu Eigentum zu erleichtern.
Zinssatz sinkt deutlich – höhere Darlehenssummen für Junge
Ein zentrales Element der Reform ist die Senkung des Zinssatzes für neue Bauspardarlehen von bislang einem Prozent auf künftig 0,7 Prozent. Laut Landesrätin Mair belastet diese Reduzierung den Landeshaushalt nicht zusätzlich. Pro Jahr werden in Südtirol im Durchschnitt rund 500 Bauspardarlehen mit einer durchschnittlichen Summe von etwa 106.000 Euro vergeben. Davon entfallen 46 Prozent auf Immobilienkäufe, 17 Prozent auf Neubauten und 37 Prozent auf Sanierungs- oder Wiedergewinnungsmaßnahmen.
Zudem wird die Zahl der erforderlichen Beitragsjahre im Zusatzrentenfonds für Antragsteller unter 36 Jahren von acht auf fünf Jahre verringert. Gleichzeitig steigt für diese Altersgruppe die mögliche Darlehenshöhe um 25.000 Euro. Damit sollen insbesondere junge Menschen unterstützt werden, die vor der Herausforderung stehen, Eigentum zu erwerben.
Neue Regelungen für Paare und Familienzuwachs
Auch für Paare bringt die Reform Erleichterungen: Künftig genügt eine gemeinsame Beitragsdauer von mindestens zwölf Jahren im Zusatzrentenfonds, wobei jeder Partner mindestens vier Jahre eingezahlt haben muss. Bislang lag die Mindestdauer bei acht Jahren pro Person. Für Familien, die nach Abschluss des Bauspardarlehens Nachwuchs bekommen, besteht außerdem die Möglichkeit, die Laufzeit des Darlehens einmalig um bis zu fünf Jahre zu verlängern.
Laut Mair sollen diese Maßnahmen insbesondere jungen Familien helfen, die in einer oft wirtschaftlich angespannten Lebensphase zusätzliche finanzielle Entlastung benötigen.
Bausparen soll auch für Heimkehrer leichter zugänglich werden.
Eine flexible Handhabung ist künftig auch für sogenannte Heimkehrer vorgesehen. Wer längere Zeit außerhalb Südtirols gelebt hat und daher nicht über die erforderlichen Beitragsjahre im Zusatzrentenfonds verfügt, kann durch Einzelzahlungen in den Fonds die Voraussetzungen für ein Bauspardarlehen dennoch erfüllen. Damit soll es Südtirolerinnen und Südtirolern nach einem Auslandsaufenthalt erleichtert werden, wieder Wohnraum in der Heimat zu erwerben.
Die Förderung bleibt an Erstwohnung und Konventionierung gebunden.
Wie Mair betonte, bleibt das grundsätzliche Ziel der Wohnbaupolitik bestehen, Wohnraum für Einheimische zu sichern. Auch Wohnraum, der über ein Bauspardarlehen finanziert wird, ist weiterhin der Konventionierung unterworfen. Die Förderung kann ausschließlich für die Errichtung oder den Kauf einer Erstwohnung in Anspruch genommen werden, die während der gesamten Laufzeit des Darlehens selbst bewohnt werden muss. Damit soll gewährleistet werden, dass die Unterstützungsmaßnahmen gezielt denjenigen zugutekommen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind.
Insgesamt verfolgt die Landesregierung mit der Reform das Ziel, Bausparen als Instrument der Wohnbaupolitik attraktiver und zeitgemäßer zu gestalten. Durch die neuen Regelungen soll vor allem jungen Menschen und Familien der Zugang zu leistbarem Wohnraum erleichtert werden, ohne den Landeshaushalt übermäßig zu belasten.




















