Rom – Für den Bonus mamme 2026 können erwerbstätige Mütter in Italien jetzt Anträge stellen. Der Zuschuss beträgt 60 Euro für jeden anspruchsberechtigten Arbeitsmonat oder Teilmonat und höchstens 720 Euro im Jahr. Zuständig ist der Sozialversicherungsträger INPS. Die reguläre Antragsfrist endet am 31. Dezember 2026.
Die Leistung richtet sich an Mütter mit mindestens zwei Kindern. Bei zwei Kindern muss das jüngste unter zehn Jahre alt sein, bei drei oder mehr Kindern unter 18. Der Monat, in dem das jeweilige Grenzalter erreicht wird, zählt noch mit. Erfüllt eine Mutter die Voraussetzungen erst während des Jahres, beginnt der Anspruch mit dem betreffenden Monat.
Hinzu kommt eine Einkommensgrenze: Die maßgeblichen Arbeitseinkünfte der Mutter dürfen 2026 insgesamt höchstens 40.000 Euro betragen. Gemeint ist das Einkommen aus abhängiger oder selbstständiger Arbeit. Die Grenze bezieht sich nicht auf den ISEE-Wert, mit dem Italien die wirtschaftliche Lage eines Haushalts erfasst. Der ausgezahlte Bonus selbst ist steuer- und beitragsfrei und wird beim ISEE nicht angerechnet.
Bonus mamme: Welche Beschäftigten sind einbezogen?
Antragsberechtigt sind Beschäftigte des öffentlichen und privaten Sektors sowie Selbstständige, die einer verpflichtenden Sozialversicherung angehören. Dazu zählen auch Berufskassen und die Gestione separata, eine besondere Versicherungskasse der INPS. Hausangestellte sind ausgeschlossen. Die Zahlung ist an Monate mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder einer entsprechenden selbstständigen Tätigkeit gebunden.
Für Mütter mit mindestens drei Kindern gilt eine wichtige Ausnahme: Besteht in einem Monat auch nur teilweise ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, erhalten sie für diesen Monat den neuen Geldbonus nicht. Stattdessen kann die bestehende Befreiung vom eigenen Rentenversicherungsbeitrag greifen. Mütter mit zwei Kindern können den Bonus hingegen auch bei unbefristeter Beschäftigung erhalten.
Der Antrag ist online mit digitaler Identität, über ein Patronat oder das Contact Center möglich. Wer die Voraussetzungen erstmals im Dezember erfüllt, hat bis zum 31. Januar 2027 Zeit. Die für 2026 anerkannten Monatsbeträge sollen grundsätzlich im Dezember gesammelt ausgezahlt werden. Bei später abgeschlossener Prüfung kann sich die Auszahlung ins folgende Jahr verschieben.




















