Bozen – Die Carabinieri haben am Morgen des 24. Oktober 2026 in der Provinz Bozen eine umfassende Operation gegen zwei mutmaßlich rechtsextreme Jugendgruppen durchgeführt. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bozen und der Jugendstaatsanwaltschaft Bozen wurden 21 Durchsuchungen bei ebenso vielen Verdächtigen vorgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, Propaganda und Anstiftung zu rassistischer, ethnischer und religiöser Diskriminierung betrieben sowie die Republik und ihre Verfassungsinstitutionen verunglimpft zu haben. Weitere Vorwürfe umfassen schweren Diebstahl, Landfriedensbruch und Sachbeschädigung.
Die Ermittlungen des Landeskommandos der Carabinieri Bozen ergaben, dass die Verdächtigen seit 2025 zwei Jugendgruppen namens „Aktverein Kaltern“ und „Snusboys-Koltern“ gebildet haben. Diese Gruppen waren hauptsächlich in Kaltern an der Weinstraße aktiv und nutzten soziale Medien wie Instagram, TikTok und Telegram, um ihre Inhalte zu verbreiten. Dort veröffentlichten sie Botschaften und Symbole, die dem weißen Suprematismus und nationalsozialistischer Ikonografie zuzuordnen sind, darunter neonazistische Parolen wie „Sieg Heil“ und die Zahl „88“.
Rechtsextreme Aktivitäten und Beschlagnahmungen
Zu den dokumentierten Straftaten zählen neben den Online-Inhalten auch konkrete Handlungen. Im November 2025 stahlen die Jugendlichen in Kaltern ein Carabinieri-Verkehrsschild der Gemeinde, hinter dem sie später für Fotos mit dem Nazigruß posierten. Das Schild wurde später zurückgegeben. Zudem sollen sie öffentliche und private Gebäude mit rechtsextremen Parolen und Symbolen beschmiert haben, die der Gruppe „Aktverein Kaltern“ zugerechnet werden.
Einige Mitglieder der Gruppen sollen zudem Verbindungen zu extremistischen Fangruppen des Eishockeyvereins Kaltern unterhalten. Bei den Durchsuchungen, die von Spezialisten für Cyberkriminalität und mit Unterstützung eines Carabinieri-Hubschraubers durchgeführt wurden, stellten die Ermittler Material wie Aufkleber und T-Shirts sicher, die den Gruppen zugeordnet werden können. Die Auswertung der beschlagnahmten IT-Geräte dauert noch an. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.




















