Rom – Für Millionen künftiger Beschäftigter in Italien ändern sich von Juli an die Spielregeln der Altersvorsorge. Ab dem 1. Juli werden neu eingestellte Arbeitnehmer im Privatsektor automatisch in einen Rentenfonds eingeschrieben – die Zusatzrente wird damit zur Voreinstellung. Wer das nicht möchte, muss innerhalb von 60 Tagen aktiv widersprechen. Schweigt der Beschäftigte, gilt das als Zustimmung – das Prinzip des „silenzio-assenso“, des stillschweigenden Einverständnisses.
Mit der automatischen Einschreibung fließen künftig die Abfertigungsrücklage, der sogenannte TFR, sowie die vereinbarten Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer direkt in den Fonds. Ausgenommen sind unter anderem Hausangestellte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Gibt es im Betrieb keinen vorgesehenen Fonds, greift eine gesetzliche Auffanglösung. Ziel der Reform ist es, die in Italien traditionell schwach ausgebaute private Vorsorge zu stärken und die staatliche Rente zu entlasten.
Zusatzrente: 60 Tage Bedenkzeit – und eine offene Frage
Die Frist von 60 Tagen ist entscheidend. Wer sich in diesem Zeitraum gegen den Fonds entscheidet, kann seine Abfertigung weiter im Betrieb belassen und später immer noch in die Zusatzrente wechseln. Wer dagegen den automatischen Beitritt verstreichen lässt, bindet sich dauerhaft an diese Wahl. Arbeitgeber sind verpflichtet, neue Mitarbeiter ausführlich über den Mechanismus, den Zielfonds und die jeweiligen Fristen zu informieren.
Offen bleibt nach Einschätzung von Fachleuten vor allem die Frage der „Portabilität“: Wie leicht lassen sich einmal angesparte Ansprüche mitnehmen, wenn jemand den Arbeitgeber oder den Fonds wechselt? An diesem Punkt dürfte sich entscheiden, ob die Reform tatsächlich mehr Menschen zu einer privaten Zusatzrente bewegt. Für Berufseinsteiger lohnt es sich, die Unterlagen genau zu lesen und die 60-Tage-Frist im Blick zu behalten.




















