Der Einkauf regionaler Agrarprodukte für öffentliche Einrichtungen in Südtirol wird durch das kürzlich vom Landtag beschlossene Omnibusgesetz maßgeblich vereinfacht. Gemäß Artikel 38 des am 3. Juli verabschiedeten Gesetzes können Schulen, Kindergärten, Mensen und andere öffentliche Einrichtungen landwirtschaftliche oder lokal hergestellte Produkte nun direkt von Erzeugern beziehen. Aufwendige öffentliche Ausschreibungsverfahren sind dabei bis zu einem Maximalwert von 20.000 Euro pro Jahr und Betrieb nicht mehr notwendig.
Landeshauptmann Arno Kompatscher begrüßt die Neuerung: „Mit dieser Regelung können öffentliche Einrichtungen direkt auf lokale Landwirtschaftsbetriebe zugehen. Damit stärken wir die regionalen Wirtschaftskreisläufe und fördern den Bezug lokaler Produkte. Gleichzeitig leisten wir einen Beitrag zu mehr ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit.”
Die Regelung stellt eine wichtige Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16 („Bestimmungen über öffentliche Aufträge”), dar. Sie wurde von der Agentur für öffentliche Aufträge vorbereitet und gilt spezifisch für den Einkauf von Agrar- und Lebensmitteln von einzelnen oder verbundenen Landwirtschaftsbetrieben in Gemeinden, die nach geltendem Recht als vollständig bergig eingestuft sind.
Diese Gesetzesänderung wird voraussichtlich nicht nur die regionale Wertschöpfung steigern, sondern auch die Qualität und Frische der Lebensmittel in den öffentlichen Einrichtungen verbessern. Gleichzeitig entlastet sie kleinere und mittlere Landwirtschaftsbetriebe von bürokratischem Aufwand und schafft neue Absatzmöglichkeiten direkt vor Ort.




















