Um die Ausarbeitung von Durchführungsplänen gezielt zu fördern, hat die Südtiroler Landesregierung am 8. Juli eine Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2025 beschlossen. Landeshauptmann Arno Kompatscher wurde mit der Unterzeichnung der Vereinbarung beauftragt.
Durchführungspläne dienen dazu, die Nutzung des öffentlichen und privaten Raums effizient und qualitätsvoll zu steuern sowie Baurechte gerecht zu verteilen. Damit sollen kommunale Entwicklungsprojekte auf eine solide planerische Grundlage gestellt und gleichzeitig ökologische Ziele verfolgt werden.
Kompatscher betonte, dass eine nachhaltige Raumordnung wesentlich sei, um die Klimaziele des Landes zu erreichen. Der Klimaplan sieht vor, den Nettoverbrauch von unbebautem Boden bis 2030 zu halbieren und bis 2040 vollständig zu stoppen. Die Landesregierung wolle deshalb finanzielle Anreize schaffen, damit Gemeinden konkrete Planungen vorantreiben.
Förderkriterien und Beitragshöhen im Detail
Das Amt für Landschafts- und Gemeindeplanung hat die Kriterien für die Vergabe der Fördermittel definiert. Unterstützt werden können Durchführungspläne für unbebaute Mischgebiete, sofern die Gemeinden die Planung in Auftrag geben, die Pläne gemäß den Vorgaben des Dekrets Nr. 6/2023 erstellt und genehmigt werden und zusätzlich ein Grünplan für die betroffenen Flächen vorliegt.
Auch Planungen für bereits bebaute Zonen – wie historische Ortskerne, Mischgebiete oder Sanierungsareale – sind förderfähig, sofern sie von den Gemeinden initiiert und durch einen Grünplan ergänzt werden.
Nicht berücksichtigt werden hingegen reine Änderungen bestehender Durchführungspläne, Projekte für Flächen unter 1.000 Quadratmetern sowie Vorhaben, die auf bestehenden städtebaulichen Verträgen basieren.
Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Gebiets ab. Für unbebaute Mischzonen können zwischen 5.000 und 22.500 Euro beantragt werden, für bebaute Areale sind Zuschüsse zwischen 7.500 und 55.000 Euro möglich.
Fristen und Budgetrahmen sind festgelegt
Die Abwicklung der Förderungen übernimmt das Amt für Gemeindefinanzierung, das auch die Rahmenbedingungen für die Antragstellung ausgearbeitet hat. Für das Haushaltsjahr 2025 müssen Förderanträge bis spätestens 30. September eingereicht werden. Ab 2026 gilt jeweils der 30. Juni als Stichtag.
Die Gemeinden können ihre Angaben über eine Selbsterklärung einreichen. Allerdings sind stichprobenartige Kontrollen vorgesehen, um die korrekte Verwendung der Mittel sicherzustellen. Die Auszahlung der Gelder erfolgt über die Abteilung für örtliche Körperschaften.
Für die Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027 stehen jährlich 1,99 Millionen Euro für die Unterstützung der kommunalen Planung zur Verfügung. Damit soll die Umsetzung einer nachhaltigen und hochwertigen Raumordnung in Südtirol gezielt vorangetrieben werden.




















