Die Südtiroler Landesregierung hat am 8. Juli einem Zusatzabkommen zugestimmt, welches die finanzielle Unterstützung für den Ausbau des Bozner Krematoriums regelt. Mit dem Beschluss wird Landeshauptmann Arno Kompatscher die Vollmacht zur Unterzeichnung des Abkommens erteilt.
Das Vorhaben gilt als sogenanntes Sonderprojekt und wird über den Investitionsfonds des Landes mitfinanziert. Grundlage hierfür ist das Landesgesetz vom 14. Februar 1992 über die Finanzierung der Gemeinden. Dieses Gesetz ermöglicht es dem Land, neben regulären Mitteln auch zweckgebundene Gelder für außergewöhnliche Projekte bereitzustellen, die für die Allgemeinheit von Bedeutung sind.
Bedeutung für das Land und die Gemeindefinanzierung
Laut Landeshauptmann Kompatscher hat das Krematorium in Bozen eine zentrale Funktion für das gesamte Land, weshalb eine gezielte Förderung als notwendig erachtet wird. Der Ausbau soll die Kapazität der Einrichtung erhöhen und die technischen Anlagen modernisieren, um steigenden Anforderungen gerecht zu werden.
Bereits im Vorfeld hatte der Rat der Gemeinden eine positive Stellungnahme zu dem Finanzierungsplan abgegeben. Konkret ergänzt das nun genehmigte Zusatzabkommen die bestehende Vereinbarung zur Gemeindefinanzierung vom 20. Dezember 2024 um weitere 8,5 Millionen Euro. Diese Gelder sollen sicherstellen, dass das Projekt zeitnah umgesetzt werden kann und den zukünftigen Bedarf abdeckt.
Die Investition ist Teil der umfassenden Strategie des Landes, die kommunale Infrastruktur zu stärken und wichtige öffentliche Dienstleistungen für die Bevölkerung langfristig abzusichern.




















