Rom – Für Reisende mit italienischem Personalausweis ändert sich seit Anfang August eine wichtige Regel: Der alte Papierausweis genügt für Auslandsreisen nicht mehr. Wer aus Italien ausreisen will, braucht seit dem 3. August die elektronische Ausweiskarte, die sogenannte Carta d’Identità Elettronica (CIE), oder einen gültigen Reisepass. Das gilt selbst dann, wenn das aufgedruckte Ablaufdatum des Papierdokuments noch weit in der Zukunft liegt.
Hintergrund ist eine EU-Verordnung, die einheitliche Sicherheitsstandards für Personalausweise vorschreibt und die alten Formate schrittweise auslaufen lässt. Am Flughafen, an der Grenze oder beim Check-in wird künftig also die Chipkarte oder der Pass verlangt – der klassische Papierausweis wird für die Ausreise nicht mehr akzeptiert.
Im Inland weiter gültig – mit Ausnahmen
Für den Alltag in Italien selbst bleibt der Papierausweis vorerst nutzbar, längstens jedoch bis Anfang 2027. Wer kurzfristig ins Ausland muss und noch kein elektronisches Dokument besitzt, kann in Ausnahmefällen ein Papierdokument erhalten, sofern die Reise innerhalb weniger Tage bevorsteht. Auch lässt sich die elektronische Karte bereits vor dem eigentlichen Ablauf des alten Ausweises beantragen.
Die elektronische Ausweiskarte gibt es beim Einwohnermeldeamt der Wohngemeinde. Nötig sind ein aktuelles Passfoto, die Steuernummer und das bisherige Dokument. Behörden raten dringend, den eigenen Ausweis rechtzeitig vor der Reise zu prüfen und einen Termin früh genug zu vereinbaren, denn vor allem in den Sommermonaten kann es zu Wartezeiten kommen.
Für deutschsprachige Reisende, die mit Personalausweis im Kartenformat unterwegs sind, ändert sich nichts – deren Dokumente entsprechen längst dem neuen Standard. Wichtig ist die Neuerung dagegen für in Italien lebende Menschen mit italienischen Papieren und erklärt, warum italienische Urlauber an der Grenze inzwischen zwingend die Chipkarte oder den Pass zücken müssen.




















