Vor genau zehn Jahren, am 14. Juli 2015, trat in Südtirol ein wegweisendes Landesgesetz in Kraft: das Gesetz für Inklusion und Teilhabe. Anlässlich dieses Jubiläums trafen sich Expertinnen und Experten in der Brixner WunderBAR, einem Ort, der Inklusion täglich lebt, um auf die Errungenschaften zurückzublicken und zukünftige Herausforderungen zu beleuchten.
Landesrätin für den Sozialen Zusammenhalt, Rosmarie Pamer, die ehemals zuständige Landesrätin Martha Stocker, Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer, Heidi Ulm vom Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Unternehmer Heiner Oberrauch waren sich einig: Das Gesetz war ein echter Meilenstein.
„Seit der Verabschiedung des Gesetzes ist viel passiert. Wir sehen vor allem, dass Menschen dadurch mehr Selbstständigkeit, mehr Chancen und mehr Lebensqualität gewonnen haben“, betonte Landesrätin Pamer. Bis zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember sollen weitere Veranstaltungen und Maßnahmen die Inklusion und Teilhabe in den Fokus rücken.
Ein inklusiver Ansatz von Beginn an
Martha Stocker, die 2015 maßgeblich an der Erarbeitung und Verabschiedung des Inklusionsgesetzes beteiligt war, zeigte sich erfreut über die sichtbaren „Früchte des Landesgesetzes“, wie sie die WunderBAR nannte, die Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen bietet. Stocker hob hervor, dass das Gesetz beispielgebend sei, weil alle relevanten Bereiche nicht nur benannt, sondern auch in den Entstehungsprozess einbezogen wurden. Auch die Übersetzung des Gesetzes in Leichte Sprache war eine Novität für Südtirol und Italien.
Der Monitoringausschuss: Eine zentrale Säule
Eine der wichtigsten durch das Gesetz geschaffenen Einrichtungen ist der Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dessen Mitglied Heidi Ulm betonte die Bedeutung der Betroffenenvertretung: „Das Gesetz gibt uns die Grundlage, laut und stark zu sein.“ Sie berichtete von konkreten positiven Auswirkungen des Gesetzes im Alltag, etwa bei der persönlichen Assistenz oder der öffentlichen Mobilität. Verbesserungsbedarf sieht sie jedoch bei der Handhabung des Beitrags „Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftlichen Teilhabe“ und der Regelung der persönlichen Assistenz.
Seit 2020 ist der Monitoringausschuss bei der Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer angesiedelt. Hofer bezeichnete das Gesetz als Basis eines Paradigmenwechsels hin zur „vollen und wirksamen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“. Der Ausschuss helfe, strukturelle Probleme sichtbar zu machen, zu analysieren und Verbesserungen anzuregen. „Zehn Jahre nach dem Inkrafttreten kann man sagen: Es war mehr als eine Symbolhandlung. Es hat konkrete Einrichtungen geschaffen, die zur Umsetzung der Teilhabe beitragen“, so Hofer.
Teilhabe am Arbeitsleben als Erfolgsmodell
Auch die Einbeziehung vieler Lebensbereiche, insbesondere der Teilhabe am Arbeitsleben, wird als große Errungenschaft des Gesetzes betrachtet. Unternehmer Heiner Oberrauch berichtete, dass das Landesgesetz die Begleitung und Betreuung für Menschen mit Behinderungen in Betrieben vereinfacht habe. „Die Aufgabe in der Wirtschaft ist es, einen Job zu finden, der Mitarbeitende nicht überfordert, sondern eine Arbeit mit Wert hat“, erklärte Oberrauch, der die große Offenheit der Südtiroler Wirtschaft lobte. Er ermutigte weitere Unternehmen, aktiv zu werden, da man so engagierte Mitarbeitende gewinnen könne.
Ausblick: Neue Strukturen und Stärkung der persönlichen Assistenz
Zukünftig stehen wichtige Neuerungen an, darunter die Neuorganisation der Feststellung von Behinderungen ab 2027 und die Erarbeitung von Richtlinien für das Recht auf ein individuelles Lebensprojekt durch die Sozial- und Gesundheitsdienste. Das Land plant zudem konkrete Schritte zur Weiterentwicklung der persönlichen Assistenz. Landesrätin Pamer informierte über das Projekt „selAvì – selbstbestimmt Leben / vita indipendente“, das von Kolping Südtirol, der Genossenschaft Promos und dem Landesamt für Menschen mit Behinderungen entwickelt wird. Das Konzept für eine zentrale Anlaufstelle soll Anfang 2026 umgesetzt werden.
„Teilhabe und Inklusion ist ein Recht, das uns alle angeht. Es ist Ausdruck einer gerechten und zukunftsfähigen Gesellschaft“, ist Landesrätin Pamer überzeugt. Die Arbeit an einer umfassenden Inklusion wird in Südtirol somit kontinuierlich fortgesetzt.




















