Bozen – Die Südtiroler Landesregierung hat am 25. September eine wichtige Neuerung für das Pflegegeld beschlossen. Auf Antrag von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer erhalten Personen ab 70 Jahren, die eine Behinderung gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes 104/92 nachweisen können, künftig automatisch das Pflegegeld der ersten Stufe. Eine separate Einstufung durch die Teams entfällt damit.
Diese Maßnahme soll die Bearbeitungszeit erheblich verkürzen und die Auszahlung des Pflegegeldes beschleunigen. Die Bescheinigung einer Behinderung nach dem genannten Gesetz bestätigt bereits einen Bedarf an ständiger, kontinuierlicher und umfassender Betreuung. Daher bewertete eine Arbeitsgruppe des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Abteilung Soziales die automatische Zuweisung der ersten Pflegestufe als gerechtfertigt.
Schnellere Auszahlung des Pflegegeldes
Landesrätin Pamer betonte, dass die Landesverwaltung derzeit weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Pflegegeld-Auszahlung umsetzt. Einige Schritte, wie die Einstufung von Amts wegen bei Demenzerkrankungen, seien bereits in Kraft, weitere in Vorbereitung. Zudem wurden die Einstufungsteams von 17 auf 21 aufgestockt und neue Räumlichkeiten für die Begutachtungen vor Ort eingerichtet oder in Betrieb genommen.
Der Pflegebedarf tritt oft unerwartet und schnell ein, weshalb eine zügige Auszahlung des Pflegegeldes von großer Bedeutung ist, so die Landesrätin. Die Altersgruppe der über 70-Jährigen stellt zahlenmäßig den größten Anteil der Antragstellenden auf Pflegegeld dar, weshalb die Neuerung hier eine besonders große Entlastung verspricht. Die Regelung gilt ab sofort. Personen, die bereits einen Antrag auf Pflegegeld der ersten Pflegestufe gestellt haben, über 70 Jahre alt sind und die entsprechende Bescheinigung besitzen, sollen diese nachreichen, um das Pflegegeld auf diesem vereinfachten Weg zu erhalten.





















