Das Verwaltungsgericht Lazio hat das vom Innenministerium erlassene Verbot des Self-Check-ins in Beherbergungsbetrieben aufgehoben. Somit dürfen Bed-&-Breakfast-Anbieter und andere nicht hotelgebundene Unterkünfte in Italien wieder digitale Self-Check-in-Verfahren nutzen.
Das Gericht erklärte den Ministeriumserlass für unzulässig
Am 27. Mai 2025 hat das Verwaltungsgericht des Latium die am 18. November 2024 vom Innenministerium erlassene Vorschrift für nichtig erklärt. Diese schrieb Beherbergungsbetrieben vor, Gäste persönlich zu identifizieren. Diese Regelung hatte in Städten wie Rom und Florenz zur Entfernung von Schlüsselboxen geführt. Das Gericht stellte fest, dass die Vorschrift gegen geltendes Recht verstößt und unverhältnismäßige Anforderungen an Vermieter stellt. Insbesondere sei die Verpflichtung zur persönlichen Identifikation nicht durch Artikel 109 des Einheitstextes der öffentlichen Sicherheitsgesetze (TULPS) gedeckt.
Branchenverbände begrüßen Entscheidung
Die Entscheidung des Gerichts wurde von Branchenverbänden wie der Föderation der nicht-hotelgebundenen Beherbergungsbetriebe (FARE) und der Italienischen Vereinigung der Kurzzeitvermieter (AIGAB) begrüßt. Elia Rosciano, Präsident von FARE, betonte, dass die Branche nicht gegen Regeln sei, sondern gegen unangemessene Vorschriften, die den modernen Anforderungen des Tourismus nicht gerecht würden. Marco Celani, der Präsident von AIGAB, wies darauf hin, dass die Verpflichtung zur persönlichen Identifikation im Widerspruch zu den Bemühungen stehe, administrative Prozesse für Eigentümer und Unternehmen zu vereinfachen.
Auswirkungen auf lokale Regelungen des Self-Check-in
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts müssen auch lokale Vorschriften überarbeitet werden, die auf der nun aufgehobenen Ministeriumsvorschrift basieren. In Städten wie Florenz, wo strengere Regelungen für den Self-Check-in geplant waren, wird erwartet, dass diese zurückgenommen werden. Die Entscheidung des Gerichts stärkt die Position von Vermietern, die auf digitale Lösungen setzen, und könnte zu einer breiteren Akzeptanz solcher Technologien im Tourismussektor führen.




















