Das am 3. Juli vom Südtiroler Landtag verabschiedete Omnibusgesetz bringt eine wichtige Neuerung für die Gemeinden und andere öffentliche Körperschaften im Land. Eine Änderung des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 („Regelung des Verwaltungsverfahrens”), ermöglicht künftig die Einführung vereinfachter Abrechnungsmodalitäten für wirtschaftliche Beiträge durch eine entsprechende Durchführungsverordnung.
Das bedeutet, dass Beiträge an Gemeinden bereits vor der Durchführung der Ausgaben ausgezahlt werden können. Dies soll auch durch die Einbindung entsprechender Datenbanken unterstützt werden.
Ziel der neuen Regelung ist die Digitalisierung und Beschleunigung der gesamten Abrechnung von Beiträgen. Ein wesentlicher Vorteil dabei ist, dass die relevanten Daten künftig von allen zuständigen Landesämtern digital einsehbar sein werden.
Bürokratieabbau und Vertrauen
Landeshauptmann Arno Kompatscher hebt die positiven Auswirkungen der Neuerung hervor: „Wir schaffen auf diese Weise nicht nur Bürokratieabbau und Digitalisierung, sondern bringen auch unser Vertrauen in die öffentlichen Körperschaften zum Ausdruck.“
Dieser Schritt unterstreicht das Bestreben der Landesregierung, die Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu optimieren und die Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten. Durch den Abbau bürokratischer Hürden sollen die lokalen Verwaltungen entlastet und die Umsetzung wichtiger Projekte beschleunigt werden. Die Möglichkeit, Gelder bereits im Voraus zu erhalten, bietet den Gemeinden mehr Planungssicherheit und Liquidität. Dies ist besonders für kleinere Kommunen, die oft mit begrenzten Ressourcen operieren, von großer Bedeutung.
Die Neuerung im Omnibusgesetz ist Teil einer umfassenderen Strategie der Landesregierung: Die öffentliche Verwaltung soll modernisiert und serviceorientierter gestaltet werden, indem verstärkt auf Digitalisierung und das Vertrauen in die Eigenverantwortung der Körperschaften gesetzt wird.




















