Südtirols Landschaften sind weit mehr als eine bloße Kulisse für Postkartenmotive – sie bilden das ökologische und wirtschaftliche Fundament der Region. Um dieses wertvolle Erbe auch für kommende Generationen zu bewahren, hat die Landesregierung in Bozen am 6. Februar eine entscheidende Neuerung auf den Weg gebracht. Mit der Genehmigung des aktualisierten Landschaftsleitbildes (Anhang 5) setzt das Land klare Standards für bauliche Eingriffe in Natur- und Agrargebieten. Dieser Schritt folgt auf eine intensive Prüfung durch den Umweltbeirat und die Landeskommission für Raum und Landschaft, um sicherzustellen, dass ökologische Belange und ökonomische Interessen Hand in Hand gehen.
Nachhaltigkeit als strategisches Ziel
Landesrat Peter Brunner sieht in diesem überarbeiteten Dokument ein zentrales strategisches Instrument der Landschaftsplanung. Die Neufassung reagiert direkt auf die drängenden Herausforderungen unserer Zeit, indem sie Themen wie den Klimaschutz und den verantwortungsvollen Umgang mit Bodenressourcen ins Zentrum rückt. Ein wesentlicher Aspekt der neuen Regelung betrifft die Nutzung des Untergrunds. Zukünftig darf unterirdische Baumasse nur noch einen Nebenzweck zum Hauptgebäude erfüllen. Damit schiebt die Landesregierung einer uferlosen Ausweitung von Gebäudekomplexen unter der Erdoberfläche einen Riegel vor und bewahrt die Integrität des Bodens.
Klare Grenzen für die Landwirtschaft und den Tourismus
Auch für die Errichtung von Wirtschaftsgebäuden in den grünen Zonen des Landes gelten nun präzisere Vorgaben. Wer in Natur- und Agrargebieten bauen möchte, muss künftig nachweisen, dass er über eine entsprechende Mindestfläche an Grundbesitz verfügt. Diese Schwellenwerte orientieren sich streng an den in der Landwirtschaft üblichen Parametern. Ebenso erfährt die Erweiterung von gastgewerblichen Betrieben eine neue Form der Reglementierung. Im Landwirtschaftsgebiet ist ein Ausbau nur noch gestattet, wenn die zusätzlich überbaute Fläche maximal 30 Prozent des Bestandes vom November 2022 ausmacht. Diese Deckelung garantiert, dass der ländliche Charakter Südtirols trotz touristischer Ambitionen erhalten bleibt.
Besonderer Schutz für die alpine Bergwelt
Besonders sensibel reagiert das neue Landschaftsleitbild auf Bauvorhaben im sogenannten alpinen Grün. Hier fallen die Hürden für Erweiterungen deutlich höher aus. Gastbetriebe dürfen in diesen Höhenlagen ihre überbaute Fläche nur um höchstens 20 Prozent vergrößern, wobei die absolute Grenze bei 1.500 Kubikmetern liegt. Solche Ausnahmen sind primär für dringende Erfordernisse wie Mitarbeiterunterkünfte oder notwendige Brandschutzanpassungen vorgesehen. Wer im Hochgebirge erweitern will, muss zudem einen detaillierten Fachbericht vorlegen, der konkrete Maßnahmen zum Ausgleich und zur Überwachung der Umweltauswirkungen definiert. Diese Bestimmungen gelten landesweit, sparen jedoch streng geschützte Zonen wie den Nationalpark Stilfserjoch oder die verschiedenen Naturparks aus, für die ohnehin noch strengere Regeln gelten.




















