Wolkenstein in Gröden – Ein Diebstahl im Wert von rund 200 Euro und die Dreistigkeit der mutmaßlichen Täter, eine Woche später am selben Tatort erneut zuzuschlagen, hat in Wolkenstein in Gröden zu einer raschen Festnahme durch die Carabinieri geführt. Zwei Männer georgischer Herkunft wurden von der Carabinieri-Station Wolkenstein sowie der Station St. Ulrich gestellt und angezeigt – in ihrem Auto fanden die Beamten ein umfangreiches Einbruchswerkzeug-Set.
Weindiebstahl per Videoüberwachung aufgedeckt
Laut Mitteilung der Carabinieri-Kompanie St. Ulrich bemerkte der Inhaber eines bekannten Supermarkts im Ort das Fehlen einer hochwertigen Weinflasche im Wert von rund 200 Euro. Nachdem eine Überprüfung der Verkaufsdaten ergab, dass das Produkt nicht regulär verkauft worden war, sichtete der Händler die Videoüberwachungsaufnahmen. Die Bilder zeigten demnach zwei Personen, die das Sicherungsetikett mit einer Zange entfernten, die Flasche in einem Rucksack versteckten und das Geschäft unbehelligt verließen.
Zweiter Versuch endet mit Festnahme und Werkzeugfund
Kurz darauf kehrten die beiden Verdächtigen in denselben Supermarkt zurück. Der Inhaber erkannte sie sofort und sprach sie an, woraufhin die Männer zu Fuß flüchteten. Es gelang dem Händler, einen der beiden festzuhalten, während ein Mitarbeiter den anderen verfolgte und gleichzeitig den Notruf 112 alarmierte. Die entsandten Carabinieri-Patrouillen identifizierten die Festgehaltenen als georgische Staatsbürger im Alter von 40 und 32 Jahren, die laut Angaben der Behörde in der Provinz Bozen gemeldet sind. Bei der anschließenden Personen- und Fahrzeugdurchsuchung stießen die Beamten im Kofferraum auf zahlreiche Einbruchswerkzeuge – darunter Schraubenzieher, ein Hammer, Cutter, Zangen, Inbusschlüssel, Bolzenschneider und Taschenlampen. Da die Männer den Besitz des Materials nicht erklären konnten, wurde alles beschlagnahmt. Die Carabinieri-Station Wolkenstein in Gröden zeigte die beiden wegen schweren Diebstahls in Mittäterschaft sowie wegen des ungerechtfertigten Besitzes von geeigneten Einbruchswerkzeugen bei der Staatsanwaltschaft Bozen an. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.




















