Fermo – Eine scheinbar wertlose Keksdose hat sich für eine Pensionistin als mögliche Schatztruhe entpuppt. Die Frau aus Fermo entdeckte darin zufällig drei alte Papiersparbücher, die in den 1960er- und 1970er-Jahren von der damaligen Cassa di Risparmio di Fermo ausgestellt worden waren. Diese Bank ging später in anderen Instituten auf. Um herauszufinden, ob die alten Papiere noch gültig sind, wandte sich die Frau an einen Anwaltsverband.
73.000 Euro statt weniger Lire
Auf den ersten Blick schienen die Beträge bescheiden: Die ursprünglichen Einlagen beliefen sich lediglich auf Summen zwischen 1.000 und 5.000 Lire. Ein von den Juristen in Auftrag gegebenes Gutachten kam jedoch zu einem überraschenden Ergebnis. Durch Zinsen und Währungsanpassungen über die Jahrzehnte wird der heutige Wert der drei Sparbücher auf rund 73.000 Euro geschätzt. Die Rentnerin hat die Anwälte nun offiziell damit beauftragt, rechtliche Schritte zur Eintreibung des Geldes einzuleiten.
Verjährung als rechtliche Hürde
Eine Auszahlung ist jedoch keineswegs garantiert, da in solchen Fällen häufig die Verjährungsfrist ein Hindernis darstellt. Oftmals weisen Banken oder Postämter Forderungen mit der Begründung zurück, dass das Recht auf Rückerstattung bereits erloschen sei. Die Rechtsvertreter der Pensionistin berufen sich allerdings auf Artikel 2935 des italienischen Zivilgesetzbuches. Dieser besagt, dass die Verjährung erst ab dem Tag beginnt, an dem das Recht auch tatsächlich geltend gemacht werden kann. Da die Frau erst jetzt von der Existenz des Guthabens erfuhr, argumentieren die Anwälte, dass die zehnjährige Verjährungsfrist erst mit dem Moment des Fundes zu laufen begonnen habe. Ob die juristische Initiative erfolgreich ist, muss nun geklärt werden.




















