Regierung drückt bei der Gesichtserkennung aufs Tempo
Opposition und Datenschützer warnen vor zu wenig richterlicher Kontrolle
Rom – Die italienische Regierung treibt ein Dekret voran, das der Polizei den Einsatz künstlicher Intelligenz zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum erleichtern soll. Das Vorhaben setzt die europäischen KI-Regeln für den Sicherheitsbereich in nationales Recht um und wird derzeit im Senat mit hohem Tempo behandelt. In der zuständigen Kommission kam es deshalb zu Protesten; Vertreter der Opposition verließen zeitweise demonstrativ den Saal.
Kern des Streits sind zwei Bestimmungen. Die eine erlaubt die Gesichtserkennung in Echtzeit nur in eng umrissenen Ausnahmefällen – etwa bei akuter Terror- oder Lebensgefahr oder bei der Suche nach Vermissten und Opfern von Menschenhandel – und verlangt grundsätzlich eine richterliche Genehmigung. Umstritten ist eine Notfallklausel: Danach darf die Polizei das System sofort aktivieren und die Erlaubnis erst binnen 24 Stunden nachträglich einholen. Die zweite Bestimmung regelt die nachträgliche Auswertung von Kamerabildern nach Straftaten sowie bei Großveranstaltungen wie Konzerten oder Fußballspielen; biometrische Daten dürfen dabei für einige Tage gespeichert werden.
Innenminister Matteo Piantedosi verteidigt das Vorhaben. Von einem flächendeckenden Überwachungssystem oder einem „Großen Bruder“ könne keine Rede sein; die Technik sei lediglich ein Hilfsmittel, die entscheidenden Bewertungen träfen weiterhin Menschen. Die Opposition sieht das anders. Aus den Reihen des Partito Democratico und des Movimento 5 Stelle ist von einem gefährlichen Schritt in Richtung Polizeistaat die Rede, das beschleunigte Verfahren verkürze die parlamentarische Debatte in unzulässiger Weise. Auch die Grünen warnen vor einer Massenprofilierung unbescholtener Bürger bei öffentlichen Veranstaltungen.
Rückhalt für die Kritiker kommt aus dem Europäischen Parlament. Ein italienischer Abgeordneter, der an den europäischen KI-Regeln mitgearbeitet hat, hält die Notfallklausel für unvereinbar mit der vorgeschriebenen vorherigen Kontrolle durch ein Gericht und fordert die EU-Kommission zum Eingreifen auf. Die nationale Datenschutzbehörde hat dem Text zwar grundsätzlich zugestimmt, mahnt aber zusätzliche Schutzvorkehrungen an: Die automatisierte Erfassung ganzer Menschenmengen widerspreche der Logik der EU-Vorgaben, wonach die Technik erst nach konkreten Straftaten zum Einsatz kommen soll.
Hintergrund ist eine rechtliche Grauzone. In Italien gilt bislang ein Moratorium, das Gesichtserkennung im öffentlichen Raum weitgehend untersagt und bis Ende 2027 verlängert wurde. Zugleich verlangen die europäischen Regeln klare nationale Vorschriften für die wenigen erlaubten Ausnahmen. Genau diese will die Regierung mit dem Dekret nun schaffen – wo die Grenze zwischen Sicherheit und Überwachung verläuft, bleibt umstritten.




















