Bozen – Ein historischer Tag für Südtirol rückt näher: Am 23. Juni tritt die lang erwartete Reform des Autonomiestatuts offiziell in Kraft. Diese Neuerung, die 15 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik wirksam wird, markiert einen entscheidenden Meilenstein für die Region. Landeshauptmann Arno Kompatscher bezeichnete die Reform als einen Ansporn, die gewonnenen Handlungsspielräume unverzüglich und mit großer Verantwortung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen.
Die Verabschiedung des Verfassungsgesetzes Nr. 2 vom 18. Mai 2026 stellt eine umfassende Stärkung der Südtiroler Autonomie dar. Im Kern geht es darum, jene autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen wiederherzustellen, die in den vergangenen Jahren durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes eingeschränkt wurden. Darüber hinaus sichert die Reform neue autonome Zuständigkeiten und beinhaltet eine wichtige Schutzklausel für die Südtirol-Autonomie, die ihre Besonderheiten und Rechte langfristig absichern soll. Diese Entwicklung eröffnet der Landesverwaltung erweiterte Möglichkeiten, auf die spezifischen Bedürfnisse der Bevölkerung einzugehen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.
Konkrete Schritte zur Umsetzung der Autonomiereform
Die Landesverwaltung arbeitet bereits intensiv daran, die neuen Befugnisse in konkrete Maßnahmen umzusetzen. In einem ersten Schritt wird der Ministerrat aufgefordert, Entwürfe für mehrere bereits vorliegende Durchführungsbestimmungen zu verabschieden. Diese betreffen wichtige Bereiche wie das Personalwesen oder die Regelungen für Öffnungszeiten im Handel. Landeshauptmann Kompatscher unterstreicht die Notwendigkeit, diese neuen Freiheiten mit Augenmaß und größter Sorgfalt zu handhaben, um die bestmöglichen Ergebnisse für das Land zu erzielen. Die Bürgerinnen und Bürger Südtirols können somit auf eine Ära der gestärkten Selbstverwaltung blicken, die darauf abzielt, ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.




















