BOZEN – Südtiroler Handwerksbetriebe können aufatmen. Ein langwieriges und bürokratisches Hindernis bei der Anstellung von minderjährigen Auszubildenden gehört der Vergangenheit an. In einer gemeinsamen Initiative haben der Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister (lvh.apa) und das Arbeitsinspektorat der Autonomen Provinz Bozen die notwendige Zusatzgenehmigung grundlegend überarbeitet und vereinfacht. Damit wird ein wichtiger Impuls zur Entlastung der Betriebe und zur Förderung des Fachkräftenachwuchses gesetzt.
Zeitersparnis und Rechtssicherheit für Betriebe
In der Vergangenheit hatten sich zahlreiche Mitgliedsbetriebe beim lvh über die aufwendigen und zeitraubenden Abläufe bei der Anstellung von Minderjährigen beschwert. Das neue, klar strukturierte Formular schafft nun Abhilfe. „Wir sparen den Betrieben Zeit und Bürokratie – gleichzeitig sorgen wir für Rechtssicherheit“, erklärt lvh-Präsident Martin Haller. Auch lvh-Direktor Walter Pöhl sieht darin einen „entscheidenden Schritt, um den Zugang von Jugendlichen zur Ausbildung zu erleichtern.“ Der Schutz der jungen Arbeitskräfte bleibt dabei das zentrale Anliegen. Das Gesetz (Nr. 977/1967) verbietet die Beschäftigung Jugendlicher bei gefährlichen Tätigkeiten. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn diese für die Ausbildung zwingend erforderlich sind und strenge Auflagen erfüllt werden. Die Genehmigung wird erst nach Einholung eines arbeitsmedizinischen Gutachtens erteilt und schreibt die Nutzung von Schutzausrüstung vor, während unnötige Gefahren untersagt bleiben.
„Das neue Formular schafft Klarheit und ist für die Betriebe einfach handhabbar. Zugleich bleibt die Sicherheit der Jugendlichen gewahrt“, bestätigt Amtsdirektorin Petra Piffer vom Arbeitsinspektorat. Das entsprechende Ansuchen sowie ein Tutorial zur Hilfestellung sind ab sofort online verfügbar.




















