Bozen – Die Südtiroler Landesregierung hat am 10. April die Weichen für eine verlässliche und qualitativ hochwertige Nachmittagsbetreuung im kommenden Schuljahr gestellt. Mit der Genehmigung neuer Richtlinien wird sichergestellt, dass Familien im ganzen Land auch weiterhin auf eine professionelle Unterstützung zählen können. Für diesen Zweck stellt das Land Südtirol stolze 5,5 Millionen Euro bereit, die über die Familienagentur an verschiedene Trägerorganisationen fließen werden. Diese Neuregelung war notwendig, um das Angebot an regulären Schultagen rechtlich und finanziell fest zu verankern.
Bisher konzentrierten sich die geltenden Bestimmungen vorwiegend auf die Betreuung während der schulfreien Zeit, während die Nachmittage an regulären Unterrichtstagen nicht explizit in diesem Rahmen geregelt waren. Diese Lücke wird nun dauerhaft geschlossen. Soziallandesrätin Rosmarie Pamer hebt hervor, dass Familien in ihrem anspruchsvollen Alltag auf stabile Strukturen angewiesen sind. Die neuen Kriterien schaffen genau diese Verlässlichkeit und sorgen für eine gezielte Entlastung der Eltern, während gleichzeitig die pädagogische Qualität der Angebote gesteigert wird.
Qualität und pädagogischer Anspruch im Fokus
Die geförderten Projekte richten sich an eine breite Altersgruppe von drei bis 15 Jahren, wobei für junge Menschen mit Beeinträchtigungen eine Betreuung bis zum 18. Lebensjahr möglich ist. Dabei geht es der Landesregierung um weit mehr als eine bloße Aufsicht am Nachmittag. Die Angebote müssen pädagogisch fundiert sein und eine qualifizierte sozialpädagogische Begleitung bieten. Das Spektrum der Aktivitäten reicht dabei von der fachkundigen Unterstützung bei den Hausaufgaben bis hin zu vielfältigen sportlichen, kreativen und sozialen Projekten. Wesentlich ist dabei, dass sich die Maßnahmen am tatsächlichen Bedarf der Familien vor Ort orientieren und für alle Interessierten offenstehen.
Breite Unterstützung in der gesamten Region
Um eine reibungslose Integration in den Alltag zu garantieren, müssen die Angebote eng mit den jeweiligen Gemeinden, Bezirksgemeinschaften sowie den Schulen und Kindergärten abgestimmt sein. Die Durchführung erfolgt ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal, was eine kontinuierliche und hochwertige Betreuung gewährleistet. Dass der Bedarf in Südtirol groß ist, zeigt ein Blick auf das aktuelle Schuljahr, in dem bereits 129 Projekte in rund 40 Gemeinden unterstützt werden. Insgesamt 99 Trägerorganisationen, darunter ehrenamtliche Vereine und soziale Genossenschaften, tragen derzeit zur beeindruckenden Vielfalt des Angebots bei.
Antragsfristen für Trägerorganisationen
Interessierte Organisationen und Gemeinden können sich bereits jetzt auf die kommende Förderperiode vorbereiten. Die Ansuchen für das Schuljahr 2026/27 können zwischen Mai und dem 31. August bei der Familienagentur eingereicht werden. Antragsberechtigt sind neben den Gemeinden auch gemeinnützige Organisationen. Durch diese frühzeitige Planungssicherheit leistet das Land Südtirol einen wesentlichen Beitrag zur persönlichen Entwicklung der Kinder und zur spürbaren Verbesserung der Lebensqualität für berufstätige Eltern.




















