Vintl – Der Fall einer Landwirtin sorgt derzeit landesweit für Diskussionen. Die Frau hatte auf ihrem privaten Grundstück in Vintl einen großen Schriftzug mit den Buchstaben „TIROL“ aufgestellt. In der Folge stellten die Carabinieri eine Strafe aus und begründeten dies mit einem angeblichen Verstoß gegen Artikel 23 der Straßenverkehrsordnung. Gegen diese Sanktion wurde umgehend Rekurs beim zuständigen Friedensgericht eingereicht. Dieses wird im Mai über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme urteilen.
Debatte im Süd-Tiroler Landtag
Inzwischen hat die Thematik auch die Landespolitik erreicht. Hannes Rabensteiner, Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit, brachte den Sachverhalt im Rahmen einer Anfrage im Süd-Tiroler Landtag vor. Er argumentiert, dass der Schriftzug weder Werbezwecken diene noch die Sicherheit im Straßenverkehr gefährde. Vielmehr handle es sich um einen Ausdruck der kulturellen und historischen Identität auf privatem Grund. Rabensteiner äußerte die Vermutung, dass allein der Inhalt – das Wort „TIROL“ – ausschlaggebend für das Einschreiten gewesen sei.
Landeshauptmann Arno Kompatscher nahm in seiner Antwort auf die rechtlichen Aspekte Bezug. Die Beurteilung obliege dem Friedensgericht, wobei insbesondere die Einhaltung von Abständen zur Straße und erforderlichen Genehmigungen zu klären sei. Dennoch bezeichnete Kompatscher die Aktion als „grundsätzlich sympathisch“ und unterstrich, dass nicht der Inhalt eines Schriftzuges Grundlage einer Strafe sein dürfe.
Forderung nach klarem Bekenntnis
Die Süd-Tiroler Freiheit weist diese rechtliche Relativierung entschieden zurück. Für die Fraktion geht es um mehr als formale Fragen, nämlich um den freien Ausdruck der eigenen Identität im eigenen Land. Rabensteiner betonte, man stehe fest hinter der Aktion des Schützenbundes und klar an der Seite jener, die den Namen auf ihren privaten Flächen sichtbar machen. Es dürfe nicht sein, dass ein Stück gelebte Identität kriminalisiert werde. Wenn selbst der Name des Landes zum Problem werde, laufe etwas grundlegend falsch. Die Fraktion fordert von der Landesregierung, unmissverständlich Position für die Betroffene zu beziehen. Das anstehende Urteil im Mai wird richtungsweisend dafür sein, wie viel Raum dem Ausdruck der kulturellen Identität in Süd-Tirol künftig noch zugestanden wird.




















