Bozen – Ein Teileinsturz des Landesgerichts Bozen am 16. Juli erschütterte die Stadt, doch die Verwaltung reagiert schnell und entschlossen. Um sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Verwaltung keine Nachteile aus der Ausnahmesituation ziehen, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher eine wichtige Dringlichkeitsmaßnahme erlassen. Diese Regelung gewährleistet, dass alle Wettbewerbe, Ausschreibungen und sonstigen Verwaltungsverfahren ohne Unterbrechung fortgesetzt werden können.
Übergangsregelung für Sprachgruppenzugehörigkeit
Derzeit ist das Gerichtsgebäude in Bozen nicht zugänglich, was bedeutet, dass die dort verwahrten Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen weder eingesehen noch eingeholt werden können. Als direkte Reaktion darauf hat Landeshauptmann Kompatscher am 17. Juli angeordnet, die Verpflichtung zur Vorlage oder Einholung dieser Erklärung bis auf Weiteres auszusetzen. Diese Übergangsregelung betrifft ausschließlich die Verfügbarkeit der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung.
Für alle Verfahren, Wettbewerbe, Ausschreibungen und sonstigen Verwaltungsabläufe, bei denen diese Erklärung normalerweise erforderlich ist, bedeutet dies eine nahtlose Fortsetzung. Niemand verliert aufgrund der aktuellen Unzugänglichkeit der Dokumente seine Teilnahme- oder Zugangsmöglichkeiten. Die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung kann zu einem späteren Zeitpunkt unkompliziert nachgereicht werden.
Das Hauptziel dieser raschen und pragmatischen Maßnahme ist es, die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in Südtirol zu sichern. Gleichzeitig schützt sie Bürgerinnen und Bürger sowie die beteiligten Verwaltungen davor, durch die außergewöhnliche Situation in Bozen benachteiligt zu werden. Die Dringlichkeitsmaßnahme ist ab sofort in Kraft und bleibt gültig, bis eine anderslautende Regelung getroffen wird.




















