Bozen – Für viele Menschen bedeuten Arbeit und Beruf Selbstständigkeit, gesellschaftliche Teilhabe und finanzielle Unabhängigkeit. In Südtirol wird die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen daher als zentrale Gemeinschaftsaufgabe verstanden. Soziallandesrätin Rosmarie Pamer und Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof unterstreichen die Bedeutung dieser gelebten Inklusion, die durch das Landesgesetz Nr. 7/2015 umfassend unterstützt wird. Das Ziel ist klar: Jeder Mensch soll sein Leben selbstbestimmt gestalten können, inklusive der Möglichkeit, einer sinnvollen Arbeit nachzugehen.
Vielfältige Wege in den Arbeitsmarkt
Das Land Südtirol bietet verschiedene Ansätze, um Menschen mit Behinderungen erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Oftmals beginnt der Weg mit einer detaillierten Analyse der individuellen Fähigkeiten und Ziele, gefolgt von der Vermittlung an einen passenden Betrieb. Ein bewährtes Modell sind die individuellen Vereinbarungen zur Arbeitseingliederung, die eine schrittweise und begleitete Integration ermöglichen. Dieser Ansatz zeigt Erfolge: In den vergangenen fünf Jahren fanden 272 Menschen mit Behinderungen auf diesem Weg eine dauerhafte Anstellung, davon 123 im öffentlichen Dienst und 149 in der Privatwirtschaft. Ergänzend dazu bieten Projekte zur Arbeitsbeschäftigung einen geschützten Rahmen, in dem Betroffene wertvolle Erfahrungen sammeln und einen wichtigen Beitrag leisten können.
Um die berufliche Inklusion kontinuierlich zu stärken, entwickelt das Land seine Unterstützungsmaßnahmen stetig weiter. Bereits im Jahr 2025 wurden die Richtlinien für Beiträge an Sozialgenossenschaften und öffentliche Körperschaften überarbeitet. Gleichzeitig passte man die Prämien für Unternehmen an, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, und vereinfachte die Aufnahmeprogramme zur Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht für Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitenden. Ab Herbst 2026 wird zudem ein neues Fortbildungsangebot für betriebliche Ansprechpersonen eingeführt, die Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz unterstützen. Arbeitslandesrätin Amhof weist zudem auf den aktuellen Aufruf des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) hin, der Projekte zur sozialen und beruflichen Eingliederung fördert.
Die Bemühungen des Landes Südtirol zeigen, dass die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine Herzensangelegenheit ist. Sie schafft Mehrwert für die Betroffenen, die Unternehmen und die gesamte Gesellschaft, indem sie Vielfalt und Chancengleichheit fördert.




















