Kein Freispruch wegen Notwehr: Kassationsgericht bestätigt Haft für Juwelier Roggero
14 Jahre und 9 Monate für die tödlichen Schüsse auf zwei Räuber – ein Urteil, das die Notwehr-Debatte neu entfacht
Cuneo – Der jahrelange Rechtsstreit um den Juwelier Mario Roggero ist rechtskräftig entschieden. Italiens oberstes Gericht, die Corte di Cassazione, bestätigte eine Haftstrafe von 14 Jahren und 9 Monaten gegen den Goldschmied, der bei einem Raubüberfall auf sein Geschäft zwei Täter erschossen hatte. Damit ist der Weg ins Gefängnis frei; nach der Urteilsverkündung soll Roggero resigniert erklärt haben, es sei vorbei, nun gehe er in Haft.
Die Tat ereignete sich im April 2021 in Grinzane Cavour, einem Ort in der piemontesischen Provinz Cuneo. Drei maskierte Räuber drangen am frühen Abend in das Juweliergeschäft ein und bedrohten Roggero, seine Frau und seine Tochter mit Waffen, die sich später als Attrappen herausstellten. Nachdem die Täter mit der Beute geflüchtet waren, griff der Juwelier zu seiner Pistole, verfolgte sie und eröffnete das Feuer. Zwei der Räuber starben, ein dritter wurde schwer verletzt.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob Roggero in Notwehr – auf Italienisch legittima difesa – handelte. Die Richter verneinten dies in letzter Instanz: Im Moment der Schüsse sei von den flüchtenden Tätern keine unmittelbare Gefahr mehr ausgegangen, die Tat sei daher nicht als Selbstverteidigung, sondern als Vergeltung zu werten. Nach 17 Jahren in erster Instanz war die Strafe im Berufungsverfahren auf die nun bestätigten 14 Jahre und 9 Monate reduziert worden. Zusätzlich muss Roggero den Angehörigen der Getöteten einen hohen Schadensersatz zahlen.
Das Urteil hat eine hitzige politische Debatte ausgelöst. Mehrere Regierungspolitiker stellten sich hinter den Juwelier und machten ihn zum Symbol für ein weitreichenderes Recht auf Selbstverteidigung; aus den Reihen der Regierung kam sogar die Ankündigung, Staatspräsident Sergio Mattarella um eine Begnadigung zu bitten. Kritiker halten dagegen, dass ein Rechtsstaat das Gewaltmonopol nicht an Privatpersonen abtreten dürfe. Der Fall dürfte die Diskussion über die Grenzen der Notwehr in Italien noch lange begleiten.




















