Rom – Für Hunderttausende Steuerzahler in Italien wird es ernst: Am 5. August läuft eine wichtige Frist der jüngsten Steueramnestie ab, der sogenannten „rottamazione quinquies“. Wer offene Schulden bei der staatlichen Beitreibungsstelle über dieses Programm begleichen will, muss die vereinbarte Zahlung rechtzeitig leisten – sonst droht der Verlust aller Vergünstigungen.
Das Prinzip der „Verschrottung“ von Steuerschulden ist einfach: Wer mitmacht, zahlt die eigentliche Forderung samt bestimmter Kosten, bekommt aber Strafzuschläge und Verzugszinsen erlassen. Das kann die Gesamtsumme deutlich senken. Genau deshalb ist die Einhaltung der Termine entscheidend – ein Versäumnis macht den Nachlass zunichte.
Einmalzahlung und Ratenplan haben eigene Regeln
Bei der Frist lohnt ein genauer Blick, denn es gibt einen häufig übersehenen Unterschied. Wer die Schuld in einer einzigen Summe begleicht, hat bis zum 5. August Zeit; die eigentliche Fälligkeit lag zwar auf dem 31. Juli, doch fünf Toleranztage verschieben den letzten möglichen Zahltag. Wer dagegen in Raten zahlt, für den gilt dieser Aufschub nur bei der letzten Rate – die erste Rate musste ohne Spielraum bis Ende Juli überwiesen sein.
Etwas milder fällt die Regelung beim Ratenplan aus, wenn eine Zahlung ausbleibt: Der Anspruch verfällt erst nach zwei versäumten Raten, die nicht einmal aufeinanderfolgen müssen. Bei der Einmalzahlung dagegen ist der Ofen aus, sobald der 5. August verstrichen ist. Dann leben die ursprüngliche Forderung samt Sanktionen und Zinsen wieder auf, und die Beitreibung nimmt ihren Lauf.
Fachleute raten Betroffenen, den eigenen Zahlungsplan und die Quittungen genau zu prüfen und im Zweifel lieber einen Tag früher als zu spät zu zahlen. Denn wer die Amnestie einmal verspielt, verliert nicht nur den Rabatt, sondern muss wieder mit dem vollen Zugriff der Finanzverwaltung rechnen.




















