Ermittler zerschlagen Ring der Arbeitsausbeutung
1 Euro Lohn pro Kiste, 70-Stunden-Woche ohne Ruhetag
Enna – Die Carabinieri haben am Freitagmorgen vier Männer festgesetzt, die Erntehelfer auf Orangenplantagen systematisch ausgebeutet haben sollen. Die Sondereinheit der Arbeitsinspektion aus Catania führte den Einsatz auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Enna durch.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, ausländische Arbeiter ohne regulären Aufenthaltsstatus angeheuert und unter sklavenähnlichen Bedingungen beschäftigt zu haben. Sie nutzten dabei die Notlage der Menschen schamlos aus. Die Ermittlungen liefen von Januar bis Mai 2024 und deckten erschütternde Zustände auf den Feldern in den Gemeinden Enna und Regalbuto auf.
Die Arbeiter mussten für einen Hungerlohn von rund einem Euro pro gepflückter Kiste Orangen schuften. Ihr Gehalt lag damit weit unter den gesetzlichen Mindestlöhnen. Die Männer waren gezwungen, bis zu 70 Stunden pro Woche zu arbeiten, ohne einen einzigen freien Tag. Zudem waren sie in baufälligen Unterkünften ohne Strom und fließendes Wasser untergebracht. Die Miete dafür wurde ihnen direkt vom kargen Lohn abgezogen. Wer sich weigerte, wurde mit Gewalt und Drohungen zur Arbeit gezwungen und ihm wurde mit dem Rauswurf gedroht.
Ins Rollen kam der Fall durch die Anzeige von vier marokkanischen Arbeitern. Unterstützt von der Hilfsorganisation „Associazione Penelope“ wandten sie sich an die Behörden. Ihre Aussagen führten die Ermittler auf die Spur der Täter.
Der mutmaßliche Haupttäter, ein rumänischer Staatsbürger, galt als der eigentliche Chef des Ausbeuterrings. Für ihn ordnete der Ermittlungsrichter Hausarrest mit elektronischer Fußfessel an. Drei weitere Männer agierten als seine Aufseher auf den Feldern. Sie setzten die Arbeiter unter Druck und sorgten für die Einhaltung der brutalen Arbeitsbedingungen. Sie müssen sich nun regelmäßig bei der Polizei melden.
Für die vier Opfer, die den Mut zur Anzeige hatten, gibt es eine positive Wendung: Sie können nun eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für Opfer von schwerer Arbeitsausbeutung beantragen. Für die Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.




















