Rom – Die Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat in der Abgeordnetenkammer eine weitere Vertrauensabstimmung überstanden und das sogenannte Justizdekret endgültig durchgebracht. Nachdem das Kabinett die Vertrauensfrage mit 191 Stimmen für sich entschieden hatte, fiel die Schlussabstimmung mit 165 Ja gegen 80 Nein aus. Damit ist das Paket, das Regelungen zur Justiz mit Vorschriften zur Einwanderung verbindet, nun Gesetz.
Der Justizteil bündelt mehrere Neuerungen. Das Anwaltsexamen wird gestrafft: Künftig gibt es nur noch eine jährliche Prüfungssession und statt drei nur noch zwei schriftliche Klausuren, ergänzt um eine mündliche Prüfung. Um Personallücken und Verzögerungen an den Gerichten zu vermeiden, dürfen urteilende Richter bis Ende 2026 länger auf ihren Posten bleiben. Zusätzlich fließen über mehrere Jahre gestreckte Millionenbeträge in die Digitalisierung der Justizverwaltung und in spezialisierte Kammern für Einwanderungssachen.
Strengere Regeln für Asylverfahren
Der zweite Block setzt Teile des europäischen Migrations- und Asylpakts um. Schutzsuchende müssen bei der Registrierung künftig einen Wohnsitz oder ein Domizil angeben. Die Frist, ab der Antragsteller während des laufenden Verfahrens nicht arbeiten dürfen, wird von 60 auf 90 Tage verlängert. Die beschleunigten Grenzverfahren werden verpflichtend und müssen innerhalb einer festgelegten Höchstfrist abgeschlossen sein.
Zugleich enthält das Gesetz eine ausdrückliche Schranke: Niemand darf allein aufgrund seiner Staatsangehörigkeit in Gewahrsam genommen werden. Parallel werden die Aufnahme- und Rückführungsstrukturen ausgeweitet, auch in Grenzzonen. Die Opposition kritisierte den erneuten Griff zur Vertrauensfrage als Aushöhlung der parlamentarischen Debatte, während die Mehrheit auf die Dringlichkeit der Maßnahmen verwies.




















