Streit um Italiens neues Jugendstrafrecht
Der Gesetzentwurf kehrt die Beweislast um – Juristen und Kinderschutzorganisationen sehen darin einen Bruch mit den Grundlagen der Jugendjustiz
Rom – Der Ministerrat hat am 23. Juli einen Gesetzentwurf gebilligt, der die strafrechtliche Behandlung von Jugendlichen grundlegend verändert. In den Medien läuft er unter dem Schlagwort „anti maranza“, benannt nach dem abwertenden Jugendslang-Ausdruck für aggressiv auftretende Halbwüchsige. Der Begriff steht nicht im Text. Was tatsächlich drinsteht, ist eine Änderung von Artikel 98 des Strafgesetzbuchs – und die hat es in sich.
Bislang muss ein Richter bei 14- bis 18-Jährigen im Einzelfall positiv feststellen, dass der Beschuldigte einsichts- und steuerungsfähig war. Künftig soll diese Fähigkeit bis zum Beweis des Gegenteils vermutet werden. Die Altersgrenze der Strafmündigkeit bleibt bei 14 Jahren, sie wird also nicht abgesenkt, und auch die Strafmilderung für Minderjährige bleibt bestehen. Es handelt sich zudem um einen regulären Gesetzentwurf, nicht um ein sofort wirksames Dekret: Das Parlament muss zustimmen. Justizminister Carlo Nordio spricht von einer Umkehr der Beweislast, die den Ermittlern die Arbeit erleichtern solle. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni verteidigt die Linie mit dem Satz, wer angreife, raube und verwüste, müsse dafür einstehen, auch mit 15 oder 16 Jahren.
Der Widerspruch kam prompt. Die Vereinigung der Strafverteidiger sieht starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und spricht von einem Eingriff in das Fundament der Jugendgerichtsbarkeit sowie von einem ersten Schritt zu einer schrittweisen Absenkung der Strafmündigkeit. Unicef Italien verweist auf die Kinderrechtskonvention, die eine individuelle Reifebeurteilung verlange statt einer Vermutung. Save the Children legt Zahlen vor, die den Anlass des Vorhabens in Frage stellen: Freisprüche wegen erwiesener Unreife gingen von 256 Fällen im Jahr 2004 auf 60 im Jahr 2024 zurück. Von massenhafter Straflosigkeit könne also keine Rede sein.
Verstärkt wird die Debatte durch ein zweites Paket, das der Ministerrat bereits am 15. Juli auf den Weg gebracht hatte. Es sieht unter anderem ein polizeiliches Ansammlungsverbot vor, härtere Strafen für Sachbeschädigung durch Gruppen ab fünf Personen, ein Messertrageverbot sowie Maßnahmen der Präfekturen bis hin zum Entzug von Führerschein und Reisepass. Schüler- und Studierendenvertretungen befürchten, dass diese Instrumente auch legitime Proteste treffen könnten. Die Gewerkschaft der Justizvollzugsbeamten warnt vor einer weiteren Überfüllung der ohnehin überlasteten Jugendhaftanstalten.
Aus der Opposition heißt es, das Gesetz kriminalisiere eine ganze Generation und sei Symbolpolitik in einer Lage, in der andere Probleme drängender seien. Auch ein Mailänder Gefängnisseelsorger und ein früherer Jugendstaatsanwalt melden Zweifel an, ob die Norm die Praxis überhaupt verändert. Der Entwurf reiht sich ein in eine Serie von Sicherheitsgesetzen, die mit dem Vorgehen gegen Jugendbanden begann.




















