Mehr als hundert Auflagen für das Milliardenprojekt
Veraltete Daten, ungeklärte Verwerfungen und Zweifel an den Baustoffen prägen das Gutachten der obersten Baubehörde
Rom – Das Gutachten des Consiglio superiore dei lavori pubblici zur geplanten Brücke über die Straße von Messina fällt deutlich zurückhaltender aus als zunächst angenommen. Der Oberste Rat für öffentliche Arbeiten hatte der Ausführungsplanung Anfang August grundsätzlich zugestimmt, den Text seines Beschlusses aber erst später vorgelegt. Er enthält mehr als hundert Vorschriften und Empfehlungen – und damit eine lange Liste offener Punkte, die vor dem ersten Spatenstich abgearbeitet werden müssen. Über die Freigabe der Ausführungsplanung hatte diese Redaktion bereits berichtet.
Am schwersten wiegt der Befund zur Datenlage. Ein großer Teil der Untersuchungen, auf denen das Projekt beruht, stammt nach Einschätzung der Gutachter aus einer Zeit vor mehreren Jahrzehnten und wurde mit Verfahren erhoben, die heute als überholt gelten. Der Rat verlangte deshalb ergänzende Erkundungen von Untergrund und Fundamenten, bevor die Planung fortgeschrieben wird.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Erdbebenrisiko. Die Meerenge zählt zu den seismisch aktivsten Zonen Europas, das Beben von 1908 zerstörte Messina und Reggio Calabria fast vollständig. Bis heute ist umstritten, welche Bruchzone es ausgelöst hat. Die Gutachter forderten, aktive Verwerfungen auf beiden Seiten der Meerenge neu zu kartieren, darunter jene auf der kalabrischen Seite sowie die Störungen im Bereich der geplanten Tunnel und Viadukte bei Messina. Sie hielten es für möglich, dass dabei bislang unbekannte Verwerfungen auftauchen. Aufschlussreich ist ein Vergleich: Bei den Beben in Mittelitalien im Jahr 2016 lagen die gemessenen Spektralwerte über den Annahmen, mit denen die Planer vor allem für die Pylone rechnen.
Auch die vorgesehenen Materialien stellte das Gremium infrage. Für Stähle, Beton, Tragseile und Schutzsysteme verlangte es genauere Spezifikationen, etwa mit Blick auf Schweißbarkeit und Zähigkeit, sowie eine Bewertung über den gesamten Lebenszyklus. Die Ausführungsplanung soll in zwei Etappen laufen; erst wenn die Auflagen der ersten Phase erfüllt sind, darf die zweite beginnen.
Die Betreibergesellschaft Stretto di Messina gab sich gelassen. Ihr Vorstandschef Pietro Ciucci erklärte, die Hinweise seien für die Ausführungsplanung ohnehin vorgesehen gewesen. Politisch bleibt das Vorhaben umkämpft: Der Rechnungshof hatte dem CIPESS-Beschluss über gut 13,5 Milliarden Euro die Registrierung verweigert, und Ende Juli reichte die Gewerkschaft CGIL eine Anzeige wegen möglichen Schadens für die Staatskasse ein. Infrastrukturminister Matteo Salvini hält dennoch am Ziel fest, noch in diesem Jahr mit den Arbeiten zu beginnen.




















