Der italienische Senat hat einstimmig einen bahnbrechenden Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Femiziden verabschiedet. Demnach wird die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts künftig mit lebenslanger Haft bestraft. Der Entwurf, der nun zur Prüfung an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet wird, führt mit Artikel 577-bis einen neuen Straftatbestand für diese schwerwiegenden Verbrechen ein.
Dieser definiert Femizid als die Tötung einer Frau, die aus Diskriminierung, Hass, Übergriffigkeit oder dem Wunsch nach Kontrolle, Besitz oder Herrschaft über das Opfer begangen wird. Auch Taten, die im Zusammenhang mit der Weigerung einer Frau stehen, eine Liebesbeziehung einzugehen oder aufrechtzuerhalten oder die eine Einschränkung ihrer individuellen Freiheiten darstellen, fallen unter diesen neuen Straftatbestand.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzentwurfs ist die Aufhebung der 45-Tage-Frist für Abhörmaßnahmen bei den schwersten Gewaltdelikten gegen Frauen. Diese Änderung soll den Ermittlungsbehörden mehr Spielraum geben, um Beweise in Fällen häuslicher Gewalt und anderer schwerer Verbrechen gegen Frauen zu sammeln.
Mit dieser Gesetzesinitiative unterstreicht Italien sein Engagement im Kampf gegen geschlechterbasierte Gewalt und sendet ein klares Signal, dass Femizid als eigenständiges und besonders abscheuliches Verbrechen betrachtet wird, das die höchste Strafandrohung nach sich zieht. Die endgültige Verabschiedung durch das Abgeordnetenhaus wird mit Spannung erwartet.



















