Bozen – Die Stadtgemeinde Bozen hat mitgeteilt, dass die Heizsaison für private Haushalte am 15. Oktober beginnt. Ab diesem Datum dürfen die Heizungsanlagen in der Südtiroler Landeshauptstadt wieder in Betrieb genommen werden, unter Einhaltung spezifischer Vorschriften.
Die Stadt Bozen, die der Klimazone E zugeordnet ist, erlaubt den Betrieb der Heizungsanlagen gemäß den geltenden Bestimmungen vom 15. Oktober bis zum 15. April. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine maximale tägliche Nutzungsdauer von 14 Stunden vorgesehen. Diese Stunden müssen zwischen 5 Uhr morgens und 23 Uhr abends liegen.
Regeln für Temperaturen und verantwortungsvollen Umgang
Für Wohngebäude und andere nicht-industrielle Einrichtungen darf die durchschnittliche Raumtemperatur während des Betriebs der Anlagen 20 °C nicht überschreiten, wobei eine Toleranz von 2 °C zulässig ist. In Industrie- und Handwerksbetrieben sowie ähnlichen Gebäuden liegt die Obergrenze bei 18 °C, ebenfalls mit einer Toleranz von 2 °C.
Die lokalen Regelungen basieren auf dem Präsidialdekret Nr. 412 vom 26. August 1993 und dem Präsidialdekret Nr. 74 vom 16. April 2013. Zusätzlich dazu gibt es die Bürgermeisterverordnung Nr. 15 vom 7. März 2018, welche die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit den Heizungsanlagen und die Eindämmung des Energieverbrauchs hervorhebt.
Die Stadtverwaltung ruft die Bürger und die Hausverwaltungen dazu auf, die Heizungen bewusst zu nutzen. Es gelte, übermäßige Temperaturen und unnötige Verschwendung zu vermeiden, um so einen Beitrag zur Energieeinsparung und zur Reduzierung von Schadstoffemissionen zu leisten.




















