Südtirol treibt den Abbau architektonischer Barrieren weiter voran. Am 22. Juli hat die Landesregierung entsprechende Änderungen der Verordnungen für die Bereiche Mobilität und Campingplätze beschlossen. Diese Anpassungen sind Teil der seit zehn Jahren bestehenden Bemühungen in Südtirol, die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Landesrätin Rosmarie Pamer betonte die Wichtigkeit der neuen Regelungen: „Barrierefreiheit ist ein wichtiger Aspekt, wenn es darum geht, Teilhabe und Inklusion aller Menschen zu fördern. Der Austausch mit Betroffenen hat gezeigt, in welchen Bereichen wir noch nachbessern müssen. Durch die nun genehmigten Änderungen kommen wir diesen Anregungen nach.” Pamer ist überzeugt, dass ihr Ressort und die zuständigen Stellen der Landesverwaltung mit mehreren Maßnahmen daran arbeiten, Südtirol zu einer inklusiveren Gesellschaft zu machen.
Konkrete Neuerungen für Camping und Busverkehr
Für Campingplätze wurden spezifische Bestimmungen erlassen: Künftig müssen fünf Prozent der gesamten Stellplätze barrierefrei zugänglich sein. Zudem müssen barrierefrei erreichbare Sanitäranlagen und Duschen vorhanden sein.
Im Bereich der öffentlichen Mobilität wurden in Zusammenarbeit mit dem Amt für nachhaltige Infrastrukturen und Mobilität sowie dem Amt für Personenverkehr die Richtlinien für Haltestellen und Busdienste überarbeitet. Die technischen Voraussetzungen für Haltestellen wurden präziser definiert: Sie müssen einen barrierefrei zugänglichen und gekennzeichneten Wartebereich aufweisen und Fahrpläne sowie Linienverläufe gut lesbar anzeigen.
Diese Änderungen wurden in enger Rücksprache mit verschiedenen Interessensvertretern, darunter die Sozialgenossenschaft Independent L., das Blindenzentrum St. Raphael, das Amt für Brandverhütung und die Rechtsabteilung des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV), ausgearbeitet.




















