Wer nach Italien zieht, aber weiter Einkünfte aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat, fragt sich schnell: Zahle ich jetzt zweimal Steuern? Die gute Nachricht: Dafür gibt es Doppelbesteuerungsabkommen. Dieser Überblick erklärt, wie sie funktionieren, wo deine Rente besteuert wird und worauf du achten musst. (Hinweis: Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuerberatung – dein Einzelfall gehört in fachkundige Hände.)
Steuerliche Ansässigkeit: das Welteinkommen
Entscheidend ist, wo du steuerlich ansässig bist. Das bist du in Italien, wenn du dort deinen Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt hast oder mehr als 183 Tage im Jahr dort lebst. Folge: Italien besteuert dann dein weltweites Einkommen. Die Grundlagen dazu findest du im Steuer-Einmaleins.
Was ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) legt fest, welcher Staat welches Einkommen besteuern darf – damit dieselben Einkünfte nicht doppelt belastet werden. Dafür gibt es zwei Methoden:
- Freistellung (mit Progressionsvorbehalt): Ein Land stellt die Einkünfte frei, berücksichtigt sie aber beim Steuersatz.
- Anrechnung: Die im einen Land gezahlte Steuer wird auf die Steuer im anderen Land angerechnet.
Deutschland, Österreich und die Schweiz haben jeweils ein eigenes DBA mit Italien (das deutsch-italienische stammt von 1989).
Renten im Fokus
Gerade für Rentner ist die Zuordnung wichtig – und nicht trivial:
- Gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung): nach dem Kassenstaatsprinzip in der Regel in Deutschland steuerpflichtig, wenn du deutsche:r (und nicht zugleich italienische:r) Staatsangehörige:r bist.
- Betriebliche und private Renten: häufig im Wohnsitzstaat Italien.
- Beamtenpensionen: nach dem Kassenstaatsprinzip meist im zahlenden Staat (Deutschland).
Für im Ausland lebende Rentner ist in Deutschland zentral das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Die genaue Einordnung hängt von Staatsangehörigkeit und Rentenart ab – lass sie prüfen.
Arbeit, Immobilien und Kapital
- Arbeitslohn: grundsätzlich dort steuerpflichtig, wo die Arbeit ausgeübt wird (Tätigkeitsstaat).
- Immobilien: Mieteinnahmen und Gewinne werden im Belegenheitsstaat besteuert (eine deutsche Wohnung also in Deutschland).
- Zinsen und Dividenden: oft Quellensteuer im Herkunftsland plus Anrechnung im Wohnsitzstaat.
- Auslandsvermögen: Auf ausländische Immobilien und Finanzanlagen können zusätzlich die Vermögensteuern IVIE und IVAFE anfallen.
Österreich und die Schweiz
Auch Österreich und die Schweiz haben je ein DBA mit Italien nach ähnlichen Grundprinzipien (Wohnsitzbesteuerung mit Ausnahmen für öffentliche Bezüge). Bei der Schweiz gibt es zudem Sonderregeln, etwa für Grenzgänger und die Quellensteuer. Prüfe immer das DBA deines konkreten Herkunftslands.
So vermeidest du Doppelzahlung praktisch
- Ansässigkeit klären (und sauber dokumentieren), inklusive Abmeldung im Heimatland.
- Einkünfte zuordnen: Was wird wo besteuert?
- Anrechnung/Freistellung korrekt in der Steuererklärung geltend machen.
- Profi einbinden: Bei Auslandsbezug hilft ein Commercialista oder Steuerberater, Fehler (und Strafen) zu vermeiden.
Was du als Nächstes tun musst
Kläre früh deine steuerliche Ansässigkeit und verschaffe dir einen Überblick, welche Einkünfte in welchem Land anfallen. Sammle Nachweise über gezahlte Steuern und hol dir – gerade bei Renten und mehreren Einkunftsquellen – fachkundige Beratung. Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Doppelbesteuerung mit Italien
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen – Doppelbesteuerungsabkommen Italien (abgerufen Juni 2026)
- Agenzia delle Entrate – Convenzioni internazionali contro le doppie imposizioni (abgerufen Juni 2026)





















